In unserer letzten Beiratssitzung am 17.12.2015 wurde unter Tagesordnungspunkt 8 abschließend vereinbart, dass die Angelegenheit nochmals in der Arbeitskreissitzung der stimmberechtigten Mitglieder erörtert werden soll.

 

Bei der Arbeitskreissitzung der beratenden/abstimmenden Mitglieder am 18.02.2016 wurde das Thema nochmals eingehend besprochen.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass sich aus v.g. Beratungen nur Herr Dieter Steigner zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzes gemeldet hat.

 

Herr Hirsch fragt die Beiratsmitglieder, ob es noch einen weiteren Wahlvorschlag zum stellvertretenden Vorsitz aus der Mitte des Behindertenbeirates gibt.

Hierauf erging keine Meldung.

 

Der Vorsitzende konnte feststellen, dass für die Wahl des stellvertretenden Vorsitzes nur Herr Dieter Steigner zur Verfügung steht.

 

Der Vorsitzende befragt die Mitglieder, ob die Personenwahl öffentlich per Handzeichen durchgeführt werden kann. Es konnte festgestellt werden, dass es zu dieser Verfahrensweise keine Enthaltung und keine Gegenstimme gab.

 

Bei durchgeführter öffentlicher Wahl konnte festgestellt werden, dass Herr Dieter Steigner ohne Gegenstimme, einer Enthaltung und 10 positiven Stimmen satzungsgemäß zum stellvertretenden Vorsitzenden des Kommunalen Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderung rechtmäßig gewählt wurde.

 

Auf Nachfrage des Beiratsvorsitzenden an die gewählte Person, Herrn Dieter Steigner, teilte dieser mit, dass er die Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden gerne annehmen werde.