Sitzung: 24.03.2016 Kommunaler Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
In
unserer letzten Beiratssitzung am 17.12.2015 wurde unter Tagesordnungspunkt 8
abschließend vereinbart, dass die Angelegenheit nochmals in der
Arbeitskreissitzung der stimmberechtigten Mitglieder erörtert werden soll.
Bei
der Arbeitskreissitzung der beratenden/abstimmenden Mitglieder am 18.02.2016
wurde das Thema nochmals eingehend besprochen.
Der
Vorsitzende stellt fest, dass sich aus v.g. Beratungen nur Herr Dieter Steigner
zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzes gemeldet hat.
Herr
Hirsch fragt die Beiratsmitglieder, ob es noch einen weiteren Wahlvorschlag zum
stellvertretenden Vorsitz aus der Mitte des Behindertenbeirates gibt.
Hierauf
erging keine Meldung.
Der
Vorsitzende konnte feststellen, dass für die Wahl des stellvertretenden
Vorsitzes nur Herr Dieter Steigner zur Verfügung steht.
Der
Vorsitzende befragt die Mitglieder, ob die Personenwahl öffentlich per
Handzeichen durchgeführt werden kann. Es konnte festgestellt werden, dass es zu
dieser Verfahrensweise keine Enthaltung und keine Gegenstimme gab.
Bei
durchgeführter öffentlicher Wahl konnte festgestellt werden, dass Herr Dieter
Steigner ohne Gegenstimme, einer Enthaltung und 10 positiven Stimmen
satzungsgemäß zum stellvertretenden Vorsitzenden des Kommunalen Beirates für
die Belange von Menschen mit Behinderung rechtmäßig gewählt wurde.
Auf
Nachfrage des Beiratsvorsitzenden an die gewählte Person, Herrn Dieter
Steigner, teilte dieser mit, dass er die Wahl zum stellvertretenden
Vorsitzenden gerne annehmen werde.