Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans C25 „Konversion Landau Süd/ Landesgartenschau“ (Planzeichnung i. V. m. der textlichen Festsetzung Nr. 17.6 – externe Kompensationsmaßnahmen) zur Verlagerung der externen Maßnahmenflächen M2ex und M4 (Maßnahmentitel: Freistellung von verbuschten und verbrachten Magerrasen) in einen anderen Bereich des Naturschutzgebiets Ebenberg gem. Anlage 1 zu.

 

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema dieses Tagesordnungspunktes ein und Herr Kamplade erläuterte detailliert die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 11.03.2016, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Frau Braun teilte mit, dass man bei Bündnis 90/Die Grünen davon ausgegangen ist, dass dieses Naturschutzgebiet von der Stiftung gepflegt werden muss. Außerdem wollte sie wissen, was auf den neuen Ausgleichsflächen geplant ist.

 

Herr Kamplade antwortete, dass im letzten Winter umfassende Rodungen stattgefunden haben und er bestätigte, dass es gewisse Verpflichtungen zum Erhalt des Biotops gibt. Im Endeffekt ist es jedoch eine übliche Vorgehensweise, die Aufwertung und Pflege von ökologisch wertvollen Biotopen über Ausgleichsgelder finanziert werden.

 

Ratsmitglied Frau Braun wies darauf hin, dass über Jahre zu beobachten war, dass dort nichts gemacht wurde und die Stiftung somit ihrer Verpflichtung der Landschaftspflege nicht nachgekommen ist. Sie fragte, wie es denn sein kann, dass mit Geldern für Ausgleichsmaßnahmen nachträglich verbessert und aufgewertet werden muss, was normal durch die Stiftung getragen werden soll.

 

Herr Kamplade kann sich nicht vorstellen, dass der jetzige Eigentümer verpflichtet ist, mögliche Versäumnisse in der Vergangenheit wiederherzustellen. Er kann nur verantwortlich sein, seit dem er Eigentümer ist und dies ist die DBU erst seit wenigen Jahren.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler bat nochmals um Erläuterung was die Verlagerung der Flächen angeht.

 

Herr Schneider erklärte, dass die auf dem Plan in schwarz umrundeten Flächen die ursprünglich angedachten Ausgleichsflächen  waren. Die grün markierten sind die neuen Flächen, welche zur Ausführung kommen sollen. Hintergrund dabei ist, dass seinerzeit der Eingriff im Bebauungsplan damit ausgeglichen werden sollte, dass eine Aufwertung dieses Naturschutzgebietes stattfinden soll, wozu die Stadt Landau sich bereit erklärt hat, einen Teil der Maßnahmen, die die DBU durchführt, zu finanzieren. Bei der DBU hat mittlerweile eine Neubewertung der gesamten Fläche stattgefunden und man ist gemeinsam mit dem Umweltamt zu dem Ergebnis gekommen, dass die alte Fläche wenig erfolgversprechend/sinnvoll  ist und zudem erhebliche Eingriffe in die jahrzehntealte Habitatstrukturen entstehen würden. Deswegen soll eine räumliche Verlagerung der Maßnahmenflächen innerhalb des Naturschutzgebietes stattfinden und Bestandteil eines gemeinsamen Pflegekonzeptes werden.

 

Herr Lichtenthäler teilte mit, dass er die Sicht des Bauamtes nachvollziehen kann, allerdings gefällt ihm die Vorgeschichte nicht, da die Flächen nur verbuscht sind, weil man der Verpflichtung der Landschaftspflege nicht nachgekommen ist.

 

Ratsmitglied Frau Braun erinnerte an dieser Stelle an das versprochene Ökokontoflächenkataster, welches den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden sollte.       


Der Bauausschuss beschloss mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung, nachgenannten Beschlussvorschlag: