Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Folgende Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes D9-Änderung „Südlich Breiter Weg“ wird ausgesprochen:

 

1.         In den als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Gärten“ festgesetzten Flächen sind Gartenlauben gemäß den in der nachfolgenden Begründung genannten Bedingungen zulässig.

 

2.         Die Bedingungen, unter denen eine Gartenlaube errichtet werden darf, sind durch Baulast, die auf jeder einzelnen Gartenparzelle einzutragen ist, zu sichern.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 01.03.2016, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn wollte wissen, ob Wasseranschlüsse für die Gartenlauben vorhanden sind, gerade was die Toiletten angeht.

 

Herr Kamplade informierte, dass Wasseranschlüsse vorhanden sind.

 

Ratsmitglied Herr Dürphold merkte an, dass die Farbfestlegung der Gartenlauben zu eng gefasst wurde.

 

Herr Kamplade teilte mit, dass man –wenn gewünscht- die Farbgebung auch um Grautöne oder Weiß erweitern kann. Er schlug vor „gedeckte Farbtöne“ in der Sitzungsvorlage mit aufzunehmen.

 

Dem stimmten die Mitglieder des Bauausschusses zu.


Der Bauausschuss beschloss einstimmig mit der Ergänzung der Sitzungsvorlage, bei einer Enthaltung, nachgenannten Beschlussvorschlag: