Ortsbeiratsmitglied Klein trug den Antrag der Freien Wählergruppe Arzheim (FWG) vor.

 

Aus berufsgenossenschaftlichen Gesichtspunkten sei es nicht mehr erlaubt verschiedene Straßen zu befahren, so dass in Arzheim Sammelpunkte für die Müllentsorgung gebildet werden sollen. Er monierte, dass die FWG dies u. a. durch einen Arzheim negativ betreffenden Presseartikel erfahren hat. Da dieses Problem viele Arzheimer Bürger und vor allem ältere Bürger betrifft, bat die FWG dieses Thema auf die heutige Tagesordnung zu setzen und Herrn Eck, Leiter des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau (EWL) dazu einzuladen.

 

Folgende Punkte seien zu klären:

1.       Welche Straßen können absolut und aus welchen Gründen in Arzheim nicht befahren werden?

2.       Wo werden Sammelplätze gebildet?

3.       Erhalten Bürger, welche ihren Müll an die Sammelplätze bringen müssen einen Teilerlass der Müllgebühren?

4.       Aus welchen Gründen wird, wie z. B. in Frankfurt, kein um 3 Meter verkürztes Spezialfahrzeug angeschafft?

5.       Welche Alternativen wurden vom EWL erarbeitet?

 

Dass Arzheim in der Presse erschien, war reiner Zufall, so Herr Eck. Es waren auch Bilder von Godramstein abgebildet. Auch in anderen Ortsteilen seien Straßen nochmals zu prüfen. Die Berufsgenossenschaftlichen Anforderungen gelten schon länger. Ausschlaggebend war eine Beschwerde von Bürgern in Godramstein, weil ein Mädchen von einem privaten Unternehmen angefahren wurde.

Herr Eck informierte, dass zwischen Arbeitsschutz, Versicherungsschutz und Unfallverhütungsvorschriften zu unterscheiden sei und erläuterte die rechtlichen Grundlagen. Gegebenenfalls sei er selbst privat haftbar.

 

Welche Straßen nicht befahren werden können, hängt in erster Linie von der Breite der Fahrbahn (mind. 4,75 m im Begegnungsverkehr und 3,55 m bei Einbahnstraßen) und der dortigen Wendemöglichkeit zusammen. Auch auf die Kurvenbereiche mit Sicherheitsbereich und sonstige Straßengegebenheiten sei zu achten und auch ob es sich z. B. um eine Sackgasse handelt.

Liegen die notwendigen Anforderungen nicht vor, sind Sammelstellen einzurichten. Dies sei auch Satzungskonform.

 

In der Praxis kann es auch keine Möglichkeit zum Befahren von Straßen wegen den parkenden Fahrzeugen geben.

 

Die Einwohner haben eine Mitwirkungspflicht, so dass sie keine Ermäßigung durch ihre Mitarbeit erhalten können. Dies entspräche auch der geltenden Rechtsprechung.

 

Herr Eck ging kurz auf die vorhandenen Fahrzeuge des Bauhofes und die von Firmen angebotenen Modelle ein. Letztlich ist die zu beachtende Fahrbahnbreite und die anderen Anforderungen zu beachten. Ein kürzeres Fahrzeug habe nur Vorteil beim Befahren von Kurven. Durch die Nutzung von kleineren Fahrzeugen mit zwangsläufig kleinerer Ladekapazität, würden sich zudem die Kosten durch den Mehraufwand (z. B. Mehrfahrten) erhöhen.

 

Der EWL sei relativ klein. Es besteht bereits jetzt ein Problem die Arbeitszeiten einzuhalten. Mehr Fahrzeuge bedeuten auch mehr Kosten. Es sei angedacht künftig das Papier nicht mehr durch den EWL selbst zu sammeln.

 

Zunächst wurde die Lage von bekannten schmalen Straßen über das Programm MapInfo gesichtet. Am 21.01.16 folgte eine Ortsbegehung, an der u. a. auch der Vorsitzende teilnahm. Herr Klaus Bosle, Fachkraft für Arbeitssicherheit konnte kurzfristig nicht teilnehmen.

 

Rückwärtsfahren soll vermieden werden. Sammelfahrzeuge dürfen nicht über unbefestigte Wirtschaftswege fahren.

 

Nur bei unvermeidlichen, nicht planbaren Fahrten, kann über eine unbefestigte Strecke gefahren werden.

 

Teilweise sind schon Sammelstellen vorhanden.

 

Bischof-von-Weiss-Str:
Ein Wenden auf dem Vorplatz der Feuerwehr ist nicht möglich (beim Zurücksetzen auf den Rasengittersteinen haben die sichtbar nachgegeben)à Sammelplatz an der Zufahrt von der Kapellenstraße aus.

 

 

Erzabt-Josef-Koch-Straße 15:

Sammelpunkt entweder in der Kapellenstraße 15 oder Erzabt-Josef-Koch-Str. 17.

 

 

An den Kalköfen 9-19:

Das Wenden im Bereich der Häuser 15-19 ist nicht möglichà Sammelplatz im Bereich der Kapellenstraße/An den Kalköfen Nr. 9

 

 

An den Kalköfen 1-5:

In diesem Bereich ist die Straße ebenfalls sehr eng. Es kam die Idee auf hier evtl. Einbahnstraßenverkehr einzurichten. Es ist aber auch folgendes denkbar: Für Straßen, die nur an wenigen (kurzen) Stellen die Mindestbreite unterschreiten, jeweils eine eigene Gefährdungsanalyse und Handlungsanweisung erstellen (Da ist dann unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit gefragt ob dies rechtlich überhaupt machbar ist)

 

 

Rummelsberg:
Einbahnstraßeà ist dann befahrbar, wenn am Übergang zur Arzheimer Hauptstraße und mittendrin keine Autos mehr parken. Herr Kissel hat bei der Begehung schon einige Anwohner darauf angesprochen, Mitarbeiter vom Ruhenden Verkehr sind involviert. Wenn das Müllfahrzeug zwei-/dreimal rückwärts herausfahren muss, wird auch hier nicht mehr durchgefahren.

 

Rummelsgasse:

 

Keine Wendemöglichkeità Sammelstelle einrichten vor dem Haus Rummelsberg 2 und hinter Arzheimer Hauptstraße 26

 

 

Hohenbergstraße, Förlenbergstraße: Keine WendemöglichkeitenàSammelpunkte werden in der Arzheimer Hauptstraße eingerichtet

 

 

Jendergasse:  Keine weiteren Maßnahmen erforderlichà wird jetzt schon an die nächstbefahrbare Straße gebracht.

 

 

St-Georg –Str  (Stichstraße):  Keine weiteren Maßnahmen erforderlichà lt. Mitteilung von Herrn Kissel stellen die Bewohner der Stichstraße bereits alles an die nächstbefahrbare Straße.

 

 

Rohrgasse: Sammelpunkt einrichten an der Prinz-Eugen-Straße 5

 

 

Prinz-Eugen-Straße 13 (a-d): keine weiteren Maßnahmen erforderlich à lt. Mitteilung von Herrn Kissel stellen die Bewohner der Stichstraße bereits alles an die nächstbefahrbare Straße.

 

 

Prinz-Eugen-Straße 10-14: Auf Vorschlag von Herrn Kissel wird vor der 12 und der 10b ein Sammelplatz für die Häuser 10a und 14 eingerichtet

 

 

Kapellenstraße (alle 3 Stichstraßen):

 

Keine Wendemöglichkeitenà mit dem Ortsvorsteher wurden die Sammelpunkte im befahrbaren Teil der Kapellenstraße abgestimmt.

 

 

Im Frankenfeld:

 

Keine Wendemöglichkeità Sammelplatz auf dem Parkplatz am Eingang .Die Herren Christmann, Doll und Kissel waren sich einig, dass der Bauhof zeitnah im Bereich des Altkleidercontainers einen Platz als Sammelstelle herrichtet!

 

 

Schwarzkreuzstraße/Hessengasse/Engelsgasse

 

Hier ist eine weitere Abholung an den Grundstücken nur denkbar wenn Einbahnstraßenverkehr eingerichtet wird. Ansonsten sind Sammelstellen im Bereich Kalmitstraße/Arzheimer Hauptstraße/ St-Georg-Str. einzurichten.

 

 

Herr Eck hofft auf techn. Neuerungen an Fahrzeugen.

 

Es ist vorgesehen einen Behälterservice einzurichten (nach Möglichkeit zum 01.06.16). Die Kosten werden umgelegt. Dieser Hol-und Bringservice zu/von Sammelstellen beinhaltet derzeit Rest-, Bio- und Papiermülltonnen. Beistellungen sind dann nicht mehr möglich.

 

Die Abholung von Altglas und den gelben Säcken läuft über das Duale System und liegt in der Verantwortung der jeweiligen Unternehmen.

 

Dem EWL/Herrn Eck ist es bewusst, dass keiner eine Sammelstelle vor seinem Haus haben möchte. Es bestehe auch die Gefahr, dass noch weiterer Müll einfach hinzugestellt wird. Sollte Müll stehen bleiben, welcher nicht zugeordnet werden kann, so ist dieser Müll als Wilde Deponie zu handhaben.

 

Ein Problem sei auch, dass die Säcke durch Wind verstreut werden können oder ggf. aufgerissen werden und der Müll verteilt liegen bleibt.

 

Es ergab sich ein kurzer Exkurs zur Entsorgung von Papiermüll über die Tonne.

 

Es wird zunächst versucht die Sammelstellen ohne spezielle Markierungen einzurichten. Ansonsten müsse sich mit der Abteilung Straßenverkehr in Verbindung gesetzt werden.

 

Dass Gehwege durch die vielen Tonnen versperrt werden, sei auch mit der Polizei abgeklärt.

 

Des Weiteren wurde noch über die Möglichkeit in Arzheim teilweise Einbahnstraßen und Parkverbot einzurichten gesprochen.

 

Derzeit werde geprüft Einbahnstraßen einzurichten. Dies würde der EWL favorisieren.

 

Eine für alle Beteiligten befriedigende Lösung ist jedoch kaum zu finden.

 

Ca. 10 % der Landauer seien betroffen und werden daher angeschrieben.

 

Von Ortsbeiratsmitglied Klein wurde vorgeschlagen, zur nächsten Ortsbeiratssitzung Herrn Bernhard, Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, bzgl. einer möglichen Einbahnstraßenregelung einzuladen.

 

 

Es folgte noch ein kurzer Exkurs in den Bereich der Sperrmüllsammlung und des dualen Systems.

 

 

 

Sanierung der Arzheimer Hauptstraße und des dortigen Kanalsystems

 

Der Vorsitzende fragte Herrn Eck nach dem Sachstand zur Sanierung des Abwasserkanals in der Arzheimer Hauptstraße (Landesstraße). Das Land werde die Arzheimer Hauptstraße bis zur Schule sanieren. Nach den Arbeiten wird dieser Teil der Landesstraße zu einer Kreisstraße herabgestuft und die K9 zu einer Landesstraße aufgestuft.

 

In der Arzheimer Hauptstraße wird der gesamte Kanal getauscht, so Herr Eck. Die Sinkkästen und die Straßenentwässerung sind in der Zuständigkeit der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. In manchen Bereichen lohnt es sich nicht ein getrenntes Abwassersystem einzurichten.