Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Der Stadtrat nimmt die in der Anlage dargestellten Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters gemäß dem Landesbeamtengesetz (LBG) in Verbindung mit der Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) und Ehrenämter zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat erklärt sein Einverständnis, dass der Oberbürgermeister für die Ausübung der dargestellten Funktionen die entsprechende Infrastruktur der Verwaltung (Büro, Fahrer, Dienstwagen) einsetzt.

 

 


Oberbürgermeister Hirsch war gemäß § 22 GemO befangen und nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Den Vorsitz übernahm Herr Bürgermeister Dr. Ingenthron.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 31. März 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Die Nebentätigkeiten übe der Oberbürgermeister in einer Vielzahl von Fällen im Auftrag der Stadt aus. In anderen Städten werde dies ebenso praktiziert.

 

Ratsmitglied Dr. Migl war der Meinung, dass 34 Nebentätigkeiten sehr viel seien. Wieviel Prozent der Arbeitszeit des Büros des Oberbürgermeisters seien davon betroffen?

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass es nicht zielführend sei, jetzt die Sinnhaftigkeit jeder einzelnen Nebentätigkeit zu hinterfragen. Ein Teil der Ämter falle dem OB kraft Amtes zu. Ein Prozentsatz der Tätigkeit des Büros könne er nicht nennen.

 

Ratsmitglied Marquardt hatte die Befürchtung, dass ein Oberbürgermeister mit 34 Nebentätigkeiten überfordert sei. Daher werde er der Vorlage nicht zustimmen.      


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 39 Ja,- 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung: