Ortsvorsteher Doll begrüßte das neue Ortsbeiratsmitglied Frau Birgit Hoffmann im Gremium. Durch den Umzug von Frau Jasmin Scheid rückt sie an ihre Position im Ortsbeirat.

 

Der Vorsitzende verpflichtete Frau Hoffmann per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Abs. 2 GemO). Er wies sie auf ihre Rechte
(§ 30 Abs. 1 GemO) und Pflichten (§§ 20 und 21 GemO) hin. Er bat um die Beachtung des §22 GemO beim Vorliegen von Ausschließungsgründen.

 

Ortsvorsteher Doll überreichte dem neuen Ratsmitglied das Kommunalbrevier 2014.