Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes (LStrG) werden die im beiliegenden Verzeichnis enthaltenen und im Lageplan 1 gekennzeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 LStrG) zur Nutzung als Geh- und Radweg, die im Lageplan 2  und 3 gekennzeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 LStrG) ohne Widmungsbeschränkung dem öffentlichen Verkehr, gewidmet.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Bauverwaltung vom 30. März 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Es erfolgten keine weiteren Wortmeldungen.


Der Hauptausschuss stimmte einstimmig mit 16 Ja-Stimmen nachfolgendem Beschlussvorschlag zu: