Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschlag:

Der Widerspruch der Stadt Landau gegen die Einziehung einer Teilstrecke der L 505 zwischen Taubensuhl und B 48 in der Pfalz wird zurückgenommen.

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 25.04.2016 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Bernhard erläuterte detailliert die Verkehrssituation der L 505 und die Intentionen des Landes. Er informierte, dass das nördliche Teilstück der L 505 nur noch die Funktion eines Wirtschaftsweges hat und weder als Landesstraße ausgebaut, noch asphaltiert wurde. Das Land muss derzeit, aufgrund der Vorgabe des Rechnungshofes, alle Landesstraßen, die keine Funktion einer Landesstraße mehr haben, abstufen. Die Stadt habe für das nördliche Teilstück Widerspruch eingelegt, da die Einziehung nur durchgeführt werden soll, wenn die Zukunft des weiteren Streckenabschnittes nach Eußerthal geklärt ist. Dies wurde damit begründet, dass die Einziehung des nördlichen Teilstückes zwangsläufig den Verlust der Netzfunktion der L 505 insgesamt begründet und somit auch Auswirkungen auf die künftige Einstufung der Teilstrecke zwischen Taubensuhl und Eußerthal hat. Es wurde deswegen angeregt, beide Teilbereiche unter Einbeziehung aller betroffenen Gebietskörperschaften gemeinsam zu erörtern und einer gemeinsamen tragfähigen Lösung zuzuführen. Ein Ergebnis konnte bislang noch nicht erzielt werden.

 

Herr Joritz informierte ergänzend, dass von Seiten des LBM nun mittlerweile keine Bereitschaft mehr besteht, das Verfahren weiterhin auszusetzen. Es stelle sich daher die Frage, ob der Widerspruch aufrechterhalten oder zurückgenommen werden soll. Da davon auszugehen ist, dass der Widerspruch zurückgewiesen wird und eine Klage wenig erfolgsversprechend ist, wird empfohlen, den Widerspruch zurückzunehmen. Für den Rest der Strecke, müsse die Stadt Landau jedoch ihre Position behalten und aufmerksam sein.  

 

Ratsmitglied Herr Lerch wollte wissen, ob die Rücknahme des Widerspruches die Position der Stadt Landau schwächt und ob sich die rechtliche Situation aufgrund der mangelnden Perspektive für Windkraftanlagen geändert hat oder ob es andere Aspekte dafür gibt. 

 

Herr Joritz erklärte, dass die Erfolgsaussichten für den Widerspruch auch damals gering waren. Man habe den Widerspruch hauptsächlich eingelegt, um Zeit zu gewinnen und den LBM letztlich dazu zu zwingen, die Verhandlungen für das zweite Teilstück zeitnah zu führen. Man ist davon ausgegangen, dass man innerhalb von ein, zwei Jahren mit den Beteiligten eine Lösung findet, was sich jedoch leider nicht bestätigt hat. Bezüglich der Erfolgsaussichten sind die Windkraftanlagen sicherlich auch ein Aspekt gewesen, da es naheliegend wäre, dass gerade Schwertransporte über die B48 kommen könnten.

 

Ratsmitglied Herr Lerch fragte außerdem nach der weiteren Perspektive für den unteren Bereich der Teilstrecke.

 

Herr Joritz informierte, dass zu erwarten ist, dass der LBM das untere Teilstück herabstuft. Auf was herabgestuft werden soll und wann, ist bisher noch nicht bekannt.

 

Ratsmitglied Herr Lerch wollte daraufhin wissen, ob der LBM einfach so entscheiden kann, wer Baulastträger wäre.

 

Herr Joritz erklärte, dass dies vom LBM über eine Allgemeinverfügung festgesetzt wird und man die Möglichkeit hätte, dagegen Widerspruch einzulegen.

 

Herr Bernhard fügte hinzu, dass entweder auf eine Kreisstraße des Landkreises SÜW oder eine Gemeindestraße in den Teilabschnitten der jeweiligen Gebietskörperschaften, herabgestuft wird. Straßenbaulastträger wäre somit entweder der Kreis SÜW oder die jeweilige Gemeinde. Wie diese sich wiederum refinanzieren und ob die Stadt Landau etwas beisteuern muss, da man ein Erschließungsinteresse hat, wird gesondert geregelt und nicht vom LBM festgelegt.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler signalisierte Zustimmung für den Vorschlag der Verwaltung.

 

 


Der Bauausschuss beschloss einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: