Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Die  am 05.07.2012 an  den Zweckverband Tierkörperbeseitigung gerichtete Rückforderung gezahlter Umlagen in Höhe von 136.543,84 € nebst angefallener Zinsen in Höhe von 47.870,61 €, zusammen 184.414,45 € ist nicht mehr werthaltig und in Abgang zu bringen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Ordnungsabteilung vom 28. April 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Der Rat habe sich mehrfach über das schwierige EU-Verfahren im Zusammenhang mit der Tierkörperbeseitigung informieren lassen. Die Stadt Landau war Mitglied des Zwangs-Zweckverbandes, der seine erhaltenen Zahlungen an die Mitgliedsstädte zurückgeben müsse. Diese Forderung wurde bereits eingebucht. Der Zweckverband sei in der Liquidation laut EU-Entscheidung nicht mehr werthaltig. Aufgrund der Rückabwicklung werde ein weiterer Betrag mit Altlasten und Altschulden auf die Stadt zukommen. Die Stadt Landau habe allerdings nur einen sehr kleinen Anteil am Zweckverband.

 

Ratsmitglied Freiermuth erkundigte sich nach der Größenordnung des Betrages der rund 184.000 Euro.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass die rund 184.000 Euro die Anteile an Zahlungen waren, die die Stadt in den vergangenen 10 Jahren an den Zweckverband gezahlt habe. Dieser Betrag hätte der Zweckverband grundsätzlich an die Stadt zurückzahlen müssen.  Da der Zweckverband jedoch zwangsaufgelöst wurde, könne dieser die gezahlten Leistungen nicht mehr vollständig zurückzahlen. Die EU bestehe auch nicht mehr auf die Rückzahlungen. Aus der Rückabwicklung selbst würden weitere Kosten entstehen wie z.B. für die Tilgung von Krediten oder Personalkosten, für deren Begleichung das Vermögen des Zweckverbandes nicht ausreichen wird. Deshalb werden die Mitglieder zwangsbelastet. Die Höhe sei derzeit allerdings noch nicht bekannt.

 


Der Hauptausschuss stimmte einstimmig mit 15 Ja-Stimmen nachfolgendem Beschlussvorschlag zu: