Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Auf Grundlage des § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der jeweils geltenden Fassung wird die Umlegung für den Bebauungsplan „F1 – Neuaufstellung II“ angeordnet.

 

2. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung „Im Bauhorst“.

 

3. Die Umlegungsbefugnis wird auf den Umlegungsausschuss der Stadt Landau in der Pfalz übertragen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 28. April 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: