Sitzung: 24.05.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 620/027/2016
1. Auf Grundlage des
§ 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der
jeweils geltenden Fassung wird die Umlegung für den Bebauungsplan „F1 –
Neuaufstellung II“ angeordnet.
2. Das
Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung „Im Bauhorst“.
3. Die
Umlegungsbefugnis wird auf den Umlegungsausschuss der Stadt Landau in der Pfalz
übertragen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 28. April 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: