Nachtrag: 12.05.2016 Nummer 4

 

 


Frau Morio, Sachbearbeiterin beim Jugendamt, stellt anhand einer Power-Point-Präsentation das Sachgebiet Vormundschaften und Pflegschaften vor. Eine Ausfertigung wird mit der Niederschrift versandt.

 

Auf Nachfrage von Frau Follenius-Büssow erläutert Frau Morio, dass Amtsvormundschaften über unbegleiteten minderjährigen Ausländer grds. beim Jugendamt angesiedelt sind. In der Regel sind die jugendlichen Flüchtlinge zwischen 14 und 17 Jahren alt. Wichtige Entscheidungen werden nach Beratung und Absprache mit den Kollegen/innen und dem Allgemeinen Sozialdienst getroffen.

Herr Eisenstein ergänzt, dass zur Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer ein besonderes Team aus Mitarbeitern des Jugendamtes gebildet wurde. Bei speziellen Fragestellungen werden ggf. Spezialisten zu Rate gezogen.

Herr Barlang interessiert, wie viele Vormundschaften auf den einzelnen Sachbearbeiter entfallen und wie häufig Besuchskontakte stattfinden. Frau Morio antwortet, dass nach den gesetzlichen Vorgaben ein Sachbearbeiter für bis zu 50 Vormundschaften zuständig ist. Da neben den Vormundschaften auch noch für Beistandschaften zu ihrem Aufgabengebiet gehören, betreut sie zurzeit 20 Vormundschaften. Grundsätzlich solle mit jedem Mündel monatlich ein Besuchskontakt stattfinden. Dies ist im Jahresbericht an das Vormundschaftsgericht zu dokumentieren.