Nachtrag: 12.05.2016 Nummer 6

 

 


Verwendung des Betreuungsgeldanteils

 

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass Rheinland-Pfalz von den ursprünglich vom Bund für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mitteln einen Betrag von 96 Millionen erhält. Die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben vereinbart, dass die Hälfte davon in den Jahren 2016, 2017 und 2018 an die örtlichen Träger der Jugendhilfe weitergeleitet wird. Das der Stadt Landau zugeteilte Budget beläuft sich auf jährlich 171.712,90 €, also auf insgesamt 515.138,70 €.

 

Herr Eisenstein teilt mit, dass die Gelder zweckgebunden zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung und für zusätzliche Ausgaben zur Betreuung von Flüchtlingskindern einzusetzen ist.

 

In Landau sind folgende Maßnahmen geplant:

-  Zeitweise Aufstockung der Kita-Fam/Kita-Plus-Arbeit in den Gebieten Innenstadt,       Horst, Südstadt

- Zusätzliche Sprachförderung in Kitas aufgrund vorhandener Anträge und   Unterdeckung durch das Landesbudget

- Sprachförderung für Flüchtlingsfamilien mit Betreuungsangeboten (Haus der Familie/Profes/VHS) in den Einzugsgebieten Südstadt, Stadtmitte und Horstgebiet

-    Zusätzliche Stellenanteile für Integrationsfachkräfte

-    Kosten für Sprachmittler und Dolmetscher