Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Der Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes vom 1. März 2016 wird zugestimmt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Jugendamtes vom 17. Mai 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  Im Jugendhilfeausschuss sei die Planung detailliert vorgestellt und der Vorlage einstimmig zugestimmt worden. Landau sei bezüglich der Versorgung auf den Spitzenplätzen in Rheinland-Pfalz. Um diese Position zu halten und Rechtsansprüche zu gewährleisten, müsse nachgesteuert werden. Im Vergleich zum Vorjahr seien 40 zusätzliche Geburten registriert worden. Rund 80 Kinder aus den Flüchtlingsfamilien haben einen Rechtsaufspruch auf KiTa-Betreuung. Dies seien entgegen der bisherigen Planungen insgesamt 120 zusätzliche Kinder. Die Entwicklungen müssen in den nächsten Jahren beobachten werden. Im Gebäude Nordring würden aufgrund des Umzuges in das neue Gebäude - auf dem Gelände des Bethesda - Plätze frei werden. Demnach könne im innerstädtischen Bereich eine neue 3-Gruppige KiTa errichtet werden. Es werde mit den freien Trägern entsprechenden Kontakt aufgenommen, um auf Basis der gesetzlichen Vorgaben zu verhandeln. Wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Außengeländes sei eine Errichtung einer KiTa im innerstädtischen Bereich eher schwierig. Deshalb läge die Konzentration am Standort Wohnpark „Am Ebenberg“. Wenn die entsprechenden verwaltungsinternen Prüfungen erfolgt sind, werde eine entsprechende Vorlage den Gremien vorgelegt.

Auch das Hort-Thema werde in Zukunft stärker in den Blick genommen. Dies sei eine sozialpolitische Eigenverpflichtung, allerdings bestünde hierbei kein Rechtsanspruch. Deshalb wurde diese Art von Betreuung bisher zurückgestellt.

 

Ratsmitglied Lerch korrigierte, dass Landau sogar den Spitzenplatz für die unter 3-jährigen in Rheinland-Pfalz erhalten habe. Dies sei eine Top-Platzierung und der Rechtsanspruch werde erfüllt. Hierzu haben der Dezernent und Amtsleiter sowie die Träger und Erzieherinnen beigetragen. Es sei wichtig, auch die Qualität adäquat aufrecht zu erhalten. Die Fraktion stimme dem Bedarfsplan zu.

 

Ratsmitglied Vogler betonte, dass es sich im Rahmen der Vorlage zum KiTa-Bedarfsplan lediglich um eine Prognose handelt und Veränderungen noch eintreten können. Sie stimme dem KiTa Bedarfsplan ebenfalls zu.

 

Ratsmitglied Maroc befürwortet die Vorlage ebenfalls. Landau könne auf die Betreuungsverhältnisse stolz sein. Sie haben sich gewünscht, dass die KiTa Plätze näher am Innenstadtbereich lägen. Die Gründe seien allerdings nachvollziehbar. Sie bat um Weiterverfolgung von innerstädtischen Flächen.

 

Ratsmitglied Freiermuth äußerte Probleme beim vorhandenen Personal, das zu knapp bemessen sei. Er stelle sich die Frage in der Umsetzung des Bedarfes. Grundsätzlich sei der Ausbau sinnvoll. Er fragte nach der Differenz von Minus 42 bei Kindern von 3-16 Jahren.

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass es sich um einen rechnerischen Bedarf handelt, bei dem man rausgewachsen sei. Deshalb sei die Nachjustierung erforderlich.

 

Ratsmitglied Dr. Migl unterstütze die Vorlage. Es sei zutreffend, dass Nachholbedarf bei der Unterbringung von Kindern unter 3 Jahren bestehe. Allerdings solle auch die Hortschulkinderbetreuung angegangen werden. Die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf sollte unterstütze werden. Dies sei eine sehr wichtige sozialpolitische Aufgabe.

 

Der Vorsitzende bekräftigte, dass deshalb das Hort-Thema stärker in den Fokus genommen werde und der Bedarf erkannt wurde.

 

Ratsmitglied Silbernagel erklärte, dass die Stadt Landau gute Arbeit geleistet habe und das Angebot vorhanden sei. Mit den freien Trägern würde eine gute Zusammenarbeit herrschen. Diese gemeinsame Zielsetzung sollte weiterhin beibehalten werden.

 

Der Vorsitzende dankte dem Rat, für die Gewährung des außergesetzlichen Sachkostenzuschusses an die freien Träger. So konnten die Trägerschaften aufrechterhalten werden.

 


Der Hauptausschuss stimmte einstimmig mit 16 Ja-Stimmen nachfolgendem Beschlussvorschlag zu: