Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende übergab das Wort an die Antragstellerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Follenius-Büssow.

 

Ratsmitglied Follenius-Büssow erläuterte, dass die flächendeckende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende beispielsweise auch von den Gesundheitsversorgern allgemein unterstützt werde. Aufgrund politischer Widerstände konnte keine einheitliche, bundesweite Regelung getroffen werden, was sie bedauere. Die vorgestellte Vorlage der Verwaltung beziehe sich auf die wirtschaftlichen Aspekte. Durch die Rahmenvereinbarungen wurden die Mängel offensichtlich gemacht. Zum einen seien dies die zu hoch angesetzten Verwaltungskosten und Behandlungspauschalen. Die ausgehandelten Entlastungen erscheinen ihr hingegen als zu gering. Durchschnittlich sei in der Bundesrepublik für die Gesundheitskarte jährlich 1.600 Euro pro Asylbewerber ausgehandelt worden. In vielen rheinland-pfälzischen Kommunen sei dies tatsächlich jedoch weniger. Gegen die Sorge, dass die Einführung sehr hohe Kosten verursachen würde, gäbe es Studien, beispielsweise aus Heidelberg, Bielefeld oder die Bertelsmann-Studie. Diese besagen, dass die Gesundheitsausgaben durch eigene Versichertenkarte in Verbindung mit uneingeschränkten Zugang zu den Gesundheitsleistungen nicht steigen würden. Dies bedeute, dass Asylbewerber das Gesundheitssystem nicht ausnutzen könnten. In anderen Bundesländern sei die Akzeptanz der elektronischen Gesundheitskarte viel größer als in Rheinland-Pfalz. In der Vorlage der Verwaltung sei beispielsweise auch aufgeführt, dass die Hürde der Behandlungsscheine bei Notfällen nicht notwendig sei. Um der Mehrarbeit der Verwaltung entgegenzuwirken könne geprüft werden, ob die Gesundheitskarte für Asylbewerber später in eine elektronische Gesundheitskarte für Versicherte umgewandelt werden könne. Nach den Analogieleistungen nach dem SGB XII würde den Asylbewerbern nach einem 15-monatigen Aufenthalt eine deutsche, regelrechte Versichertenkarte zustehen. Sie verwies auf die Anfrage von Frau Schwarzmüller in der vergangenen Ratssitzung und bat um zeitnahe Übersendung der zugesagten Informationen. Ebenso wichtig sei der ethische Aspekt, der in der Gesundheitskarte stecke: Die Ermöglichung eines gleichberechtigten Zugangs zur gesundheitlichen Versorgung. Für den Rat sei es die Gelegenheit, Gesundheitsfürsorge vorzuhalten, welche eine humanitäre Verpflichtung sei. Die Fraktion sei voller Hoffnung und Zuversicht, dass die ausgeführten Argumente spätestens nach der nächsten Bundestagswahl auf fruchtbaren Boden fallen und zu einer bundesweiten, bestenfalls verpflichteten Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende führen werde.

Die Fraktion werde den Antrag zurückziehen und nach einer bundeseinheitlichen Regelung in angepasster Form zu späterer Zeit erneut einbringen.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass sich die Ausführungen der Verwaltung auf der Empfehlung der Kommunalen Spitzenverbänden bewege, da das Land nicht bereit gewesen sei, die kommunalen Anregungen in die Rahmenvereinbarungen aufzunehmen. Er sagte die gewünschten Informationen zu.

 

Ratsmitglied Lerch bemerkte, dass er in Hoffnung und Zuversicht die Aussagen der –Sitzungsvorlage stärken möchte. Die Zahlen seien an der Deutlichkeit nicht zu übertreffen. Von 34 rheinland-pfälzischen kreisfreien Städte und Landkreise sei mit dem Stand Anfang Mai 2016 noch keine Kommune der Rahmenvereinbarungen beigetreten, dies spreche für sich. Wenn die Einführung politisch gewollt sei, solle das Land die Kosten tragen.

 

Ratsmitglied Vogler wünsche sich grundsätzlich eine Vereinfachung des Verfahrens.

In der Argumentationskette sei eine Verbesserung der Vorsorge mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nicht gewährleistet. Festzustellen sei, dass eine Gesundheitsversorgung auch ohne die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bestehe, deshalb sei das derzeit Notwendige erfüllt. Die Fraktion stimme der Vorlage ebenfalls zu.

 

Ratsmitglied Freiermuth erklärte, dass er mittlerweile nur Kosten, keine Einsparungen beim Verwaltungsaufwand erkenne. Notfälle würden derzeit auch ohne die Karte behandelt werden. Wenn die Karte eingeführt werden soll, solle sich an erster Stelle das Land darum kümmern. Die Kosten und der Verwaltungsaufwand sprechen für die Zustimmung der Sitzungsvorlage. Den ethischen Aspekt könne er nicht nachvollziehen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl betonte, dass für die betroffenen Personen die Einführung der Gesundheitskarte aufgrund ihrer persönlichen Lage und bisherigen Erlebnisse zu befürworten sei. Es würde zu einer Vereinfachung und Erleichterung führen und die Ärzte könnten selbst entscheiden. Sie bedauere den Rückzug des Antrages.