Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben einschließlich der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes D 9 hinsichtlich der Mindesthöhe des neuen Ausstellungs- und Werkstattgebäudes sowie dem Zurücktreten von der nördlichen und westlichen Baulinie zu.

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Abteilung Bauordnung vom 17.05.2016 ein, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Er übergibt das Wort an Herrn Kamplade zur weiteren Ausführung.

 

Herr Kamplade führt hierzu aus, dass sich das Autohaus gerne mit der Ausstellungsfläche, mit einem sogenannten Showroom mit 300 m² ausweiten möchte. Beim Bau des Autohauses wurde sehr umfassend von den Baulinien befreit. Im Endeffekt ist der Anbau auch eine Abweichung von den Baulinien aber auch eine städtebauliche Verbesserung der Situation. Das Autohaus baut jetzt Richtung Apotheke (Richtung Westen) an und rückt so näher an die Straße heran (vgl. rote Linie). Dies ist zwar eine formale Befreiung von der Festsetzung, aber die weitergehende Befreiung wurde bereits vor drei Jahre im Bauausschuss ausgesprochen, als das Autohaus entstanden ist.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn fragt nach dem Unterschied zwischen einem Ausstellungsbereich und einer Ausstellungsfläche.

 

Herr Kamplade erklärt, dass 300 m² des Anbaus Richtung Straße, den Showroom bzw. Ausstellungsbereich/-fläche und 200 m² den Werkstattbereich betreffen, im Ergebnis eine Erweiterung von 500 m² geplant ist.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Hinweise und ruft zur Abstimmung auf.


Der Bauausschuss beschloss mehrheitlich, mit einer Gegenstimme den nachgenannten Beschlussvorschlag: