Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die bisherige Passage der Grundsätze für die Arbeit im Beirat der Stadt Landau in der Pfalz für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu Teil 1, Ziffer 1, Absatz 1, Satz 2 lautet:

 

„Die Treffen sollen alle 3 Monate stattfinden.“

 

Anhand der bisherigen Erfahrungen hat sich gezeigt, dass diese zeitliche Vorgabe den Arbeitsvorgang des Beirates zu eng bindet. Dies soll durch eine Neuregelung vereinfacht werden.

 

Bei der letzten Sitzung des Arbeitskreises stimmberechtigter Mitglieder wurde von allen anwesenden Personen folgende neue Textpassage vorgeschlagen:

 

„Es sollen jährlich mindestens zwei Sitzungen stattfinden.“

 

Herr Hirsch fragte die Beiratsmitglieder, ob es noch einen weiteren Textvorschlag gibt. Hierauf erging keine Meldung.

 

Die Beratung des Textvorschlages im Beirat ergab keine Änderung.

 

Nach durchgeführter öffentlicher Abstimmung durch Handzeichen konnte festgestellt werden, dass der Arbeitsgrundsätze satzungsgemäß zu Ziffer 1 Absatz 1 Satz 2 ohne Enthaltungen, einstimmig angenommen wurde.

 

Die neu gültige Fassung der Grundsätze für die Arbeit im Beirat der Stadt Landau in der Pfalz für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Es wurde vereinbart, dass entgegen v.g. Neuregelung, zum Ende dieses Jahres nochmals eine Beiratssitzung stattfinden soll.

Als Termin wurde Donnerstag, der 24.11.2016, Beginn 16:30 Uhr (Rathaus, Ratssaal)  festgelegt.

 

Gemäß den neu geregelten Arbeitsgrundsätzen sollen die beiden fest gelegten Beiratssitzungen jährlich im März und September terminiert werden.