Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 13

 

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der Fraktion Pfeffer und Salz vom 18. Januar 2016 zum Thema Aufstellung eines Bürgerhaushalts und übergab das Wort an den Antragsteller.

 

Ratsmitglied Wagner verwies auf die Tischvorlage der Verwaltung zu diesem Thema. Durch die Veränderungen des Landesgesetzes kämen auf die Kommunen andere Pflichten bezüglich der öffentlichen Darstellung des Haushalts zu. Viele aus dem Antrag genannten Gründe seien durch das Landesgesetz mit abgedeckt. Vergleichsstädte hätten bereits gute Erfahrungen mit dem Bürgerhaushalt gemacht. Ziel des Antrages sei, die Bürger mehr mit einzubeziehen, den Haushalt transparenter zu gestalten, den Bürgern die Belange der Stadt aufzuzeigen und diese auch bei Sparangelegenheiten mit einzubeziehen sowie Möglichkeiten einzuräumen, Ideen zu liefern. Die Stadt Solingen habe beispielsweise einen Bürgerhaushalt im Rahmen eines Sparhaushalts aufgestellt. Hierbei könnte mehr Verständnis der Bürger eingeholt werden, warum manche Maßnahmen finanziell nicht durchgesetzt oder notwendig seien. Er würde sich freuen, einen Bürgerhaushalt gemeinsam auf den Weg zu bringen.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass der Antrag vom Januar 2016 sei. Damals habe man vor Entscheidung des Antrags auf die Einführung des Landesgesetzes gewartet, das nun eine ausdrückliche Regelung für die Handhabung des kommunalen Haushalts in Rheinland-Pfalz beinhalte. Die Verwaltung sei der Auffassung, dass kein weiterer Handlungsbedarf über die Gesetzesneufassung hinaus bestehe. Deshalb werde empfohlen, den Antrag abzulehnen. Das Gesetz umfasse bereits ein Stück des Bürgerhaushalts. In der Vergangenheit waren entsprechende Ansätze für einen Bürgerhaushalt erfolglos zu verzeichnen gewesen. Nach Prüfung wurde entscheiden, den Haushalt nicht speziell in das Bürgerbeteiligungsverfahren mit einbeziehen, da schon sehr viele Themen gesetzlich vorgegeben sind. Jede Fraktion könne eigene Bürgerveranstaltungen organisieren, um die Bürgervoten in die Haushaltsberatungen mit einzubringen und eine Entscheidung herbeizuführen. Ab dem Nachtrag 2016 wird das Gesetz umgesetzt; in diesem Zuge werden Erfahrungen gesammelt und ausgewertet.

 

Ratsmitglied Lerch stelle sich die Frage nach dem Aufwand und dem Ertrag. Grundsätzlich seien die Ermessensspielräume selbst für den Stadtrat bezüglich dem Haushalt sehr gering. Für die Bürger sei ein Bürgerhaushalt nur mit wenigen Gestaltungsmöglichkeiten zu verzeichnen, da evtl. Vorschläge nicht umgesetzt werden könnten. Er fragte nach, ob in Rheinland-Pfalz ein solcher Versuch schon mal gestartet wurde. Ihm erscheine es sinnvoller, Bürger bei projektbezogenen Maßnahmen zu beteiligen, wie beispielsweise die Neugestaltung der Königstraße.

 

Ratsmitglied Vogler sagte, dass zum Thema Bürgerbeteiligung bereits einiges auf den Weg gebracht wurde. Das ganze Verfahren müsse reifen und sich entwickeln. Der angedachte Bürgerhaushalt habe bereits vor einigen Jahren nicht funktioniert. Es ist auch zu befürchten, dass sich bei diesem Thema eher nur Gegner zu Wort melden und die Befürworter im Hintergrund bleiben. Der erste Schritt sei mit dem Landgesetz geschehen; alles andere müsse die Erfahrung zeigen. Ihre Fraktion werde den Antrag ablehnen.

 

Ratsmitglied Hartmann betonte, dass bei anderen Städten die Einführung eines Bürgerhaushaltes funktioniert habe. Man könne die negativen Erfahrungen bei dem damaligen Versuch, einen Bürgerhaushalt einzuführen, nun verbessern. Beispielsweise würde die Stadt Trier einen erfolgreichen Bürgerhaushalt durchführen. Man solle den Landauer Weg zur Bürgerbeteiligung nicht mit dem Antrag vergleichen. Er sehe es als nicht angemessen, nur die Pflichten im Rahmen des Landesgesetzes umzusetzen, da sich dies nur auf das Minimum beschränke. Man könne es durchaus auch als positiv ansehen, wenn sich Menschen mit bestimmtem Fokus engagieren. Letztendlich liegt die Verantwortung bei dem Rat. Eine Plattform für eine Kommunikation, mit diesen Voten sich der Stadtrat beschäftigen könnte, sei durchaus auch für die Ratsarbeit eine Bereicherung. Seine Fraktion befürworte den Antrag.

 

Ratsmitglied Freiermuth bemerkte, dass der Gedanke der Einbringung von Verbesserungsvorschlägen durch den Bürger nur Theorie sei. In der Praxis würde dieses Verfahren für die eigenen, persönlichen Interessen ausgenutzt werden. Es sei die Aufgabe des Rates, alles im Blick zu halten und abzuwägen, was nicht immer einfach sei. In Deutschland hätten lediglich 44 von rund 2.000 Städte einen Bürgerhaushalt eingeführt. Allerdings haben zahlreiche Städte diesen mittlerweile wieder abgeschafft. Seine Fraktion werde den Antrag ebenfalls ablehnen.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass die Verwaltung die Fraktionen regelmäßig und frühzeitig über den Haushalt informiert. Die ersten Erfahrungen mit dem Gesetz werden nun im Rahmen des Nachtrags 2016/Haushalts 2017 gesammelt.

 

Ratsmitglied Wagner ergänzte, dass auch der Gesetzgeber einen entsprechenden Aufwand für den Bürger vorsehe. Die Ausführungen des Landesgesetzes im Rahmen der Tischvorlage gingen ansatzweise in die Richtung eines Bürgerhaushalts. Durch den Antrag könne man dem Bürger mehr Transparenz verschaffen und nicht nur das Minimalprinzip des Gesetzes anwenden. Gegner seien derzeit auch schon vorhanden. Er habe bereits jetzt das Gefühl, dass selbst der Stadtrat nicht ausreichend über den Haushalt informiert werde.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass die Verwaltung auch bei der Haushaltsaufstellung an Recht und Gesetz gebunden, in vielen Bereichen reglementiert sei und freie Gestaltungsmasse der Genehmigung der Aufsichtsbehörde unterliege. Von Seiten der Verwaltung werde nun das aktuelle Gesetz umgesetzt.

 

 


Der Hauptausschuss lehnte den Antrag mit 3 Ja und 13 Nein-Stimmen mehrheitlich ab.