Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

1.         Den im Vermarktungsexposé (Anlage 1) formulierten Ausschreibungs-bedingungen und –kriterien für die vier Baufelder des Ausschreibungs-verfahrens zur Grundstücksveräußerung 2016/I im „Wohnpark Am Ebenberg“ wird zugestimmt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung - wie im Vermarktungs-exposé (Anlage 1) beschrieben - zu veröffentlichen, durchzuführen und die Grundstücksvergabevorschläge nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens den Gremien zum Beschluss vorzulegen.

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 17.06.2016 ein, auf welche verwiesen wird.

 

Herr Kamplade informierte detailliert, dass insgesamt zwei größere Baufelder von 1,6 ha Größe ausgeschrieben werden. Bei dem westlichen Baufeld handelt es sich um Grundstücke, die bei der letzten Vermarktungstranche übrig geblieben sind. Bei dem östlichen Baufeld handelt es sich um eine Fläche, die über zwei Jahre für eine Baugruppe optioniert wurde.

Auf den Flächen ist eine drei- bis viergeschossige Neubebauung, also Geschosswohnungsbau vorgesehen. Auf 40 % der Bruttogeschossfläche soll Seniorenwohnen angeboten werden und für 30 % der Fläche besteht eine Bindung für Mietwohnungen über 15 Jahre. Die Ausschreibung wird in den nächsten Tagen beginnen. Ein Kolloquium wurde für Anfang Oktober terminiert und die Grundstücksvergabe ist Anfang 2017 geplant.

Als wichtiger Grundsatz der Konzeptvorgabe soll auch hier 40% der Kaufpreis und 60 % inhaltliche Kriterien in die Wertung einfließen.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl und Ratsmitglied Frau Follenius-Büssow äußerten, dass die Auslegung auf Mietwohnungen und altersgerechtes barrierefreies Wohnen gut ist, jedoch hat sie über die Frage sozialer Wohnungsbau oder zum Thema preiswerter bezahlbarer Wohnraum noch nichts gehört. Auch die zwingende Nutzung einer Tiefgarage zum überwiegenden Anteil macht die Angelegenheit teuer. Es wird zwar ein Mietwohnungsbau geplant, jedoch wieder im Hochpreissegment. Dies sehen beide kritisch.

 

Herr Kamplade erläutert, warum es für dieses Grundstück keine Sozialbindung geben soll. Es gehe um einen Wohnungsmix im Wohnpark und es besteht auch ein hoher Bedarf an frei finanzierten Mietwohnungen und altersgerechten Wohnungen in Landau. Außerdem erschweren die Bestandsgebäude die Errichtung von Sozialwohnungen.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl stellte fest, dass sie der Vorlage so nicht zustimmen könne.

 

Der Vorsitzende betonte, dass es eine weitere stattliche Anzahl von Tranchen geben wird, bei denen Sozialwohnungen auf besser geeigneten Grundstücken errichtet werden können.

 

Ratsmitglied Herr Prof. Leiner möchte die Einrichtung sowie die Zusammensetzung der Jury ausdrücklich loben.

 

Ratsmitglied Herr Lerch schließt sich dem Lob von Herrn Prof. Leiner an. Er fragt nach, ob bei diesem Verfahren das gleiche externe Planungsbüro die inhaltlichen Kriterien prüfen werde.

 

Herr Kamplade erläutert, dass bei diesen beiden Grundstücken nochmals das gleiche Büro beauftragt wurde. Für die nächste Ausschreibung werden jedoch weitere Planungsbüros angefragt. Leider gibt es nicht sehr viele, die ein solches Verfahren auch tatsächlich betreuen, sodass gegebenenfalls auch zukünftig mit dem Büro Post und Welters aus Dortmund zusammengearbeitet wird.

 

Ratsmitglied Frau Follenius-Büssow fragte nach, ob die Remise auch garantiert erhalten wird.

 

Herr Kamplade erklärte, dass es einen Zuschlag nicht auf der Grundlage dieser Ausschreibung geben wird, wenn die Remise nicht erhalten wird. Der Erhalt werde im Grundbuch gesichert, wenn sich jedoch niemand wegen der Remise bewirbt, muss dies erneut diskutiert werden. Das Ziel ist aber, die Remise zu erhalten.

 

Ratsmitglied Herr Eisold möchte nochmals auf die Mietpreisbindung eingehen. Er begrüßt eine Mischung und stellt die Frage, ob nicht doch 10 oder 20 % der Wohnungen sozialgebunden sein sollten.

 

Herr Kamplade erläutert hierzu, dass er auf Konzepte von anderen Städten, welche schon länger diese Vorgaben bei städtischen Grundstücksverkäufen haben, zurückgreifen kann. Hier hat sich die Zahl von 30 % bewährt. Aber auch in diesen Städten werde die Quote nicht starr angewandt.

 

Ratsmitglied Herr Eisold möchte wissen, ob man die Soziale Wohnraumförderung als Zuschlagskriterium als evtl. Pluspunkt mitaufnehmen könnte.

 

Herr Kamplade erklärt, dass die Verwaltung bei den beiden Baufeldern im Westen ein ganzes Paket an sozialen Kriterien formuliert hat. Dort könnte man dies als Kriterium noch aufnehmen.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, dass eine Formulierung zum sozialen Wohnungsbau mitaufgenommen wird, als Hinweis, dass solche Konzepte bevorzugt werden. Er bekam hierfür die Zustimmung der Bauausschussmitglieder.

 

Der Vorsitzende führt abschließend aus, dass es auf die Gesamtentwicklung des Gebietes ankommt. Er möchte so verfahren, wie dies eben vorgeschlagen wurde und kündigte einen Formulierungsvorschlag für den Stadtrat an. 


Der Bauausschuss beschloss einstimmig den nachgenannten Beschlussvorschlag: