Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

1.             Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse, Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Juni 2016 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.             Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse, Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Juni 2016 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.             Der Bebauungsplan A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse, Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" (Planzeichnung und Textfestsetzungen) wird in der Fassung vom Juni 2016 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

4.             Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse, Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" sowie seiner Begründung in der Fassung vom Juni 2016 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 14.06.2016 ein, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Er übergibt das Wort an Herrn Kamplade zur weiteren Ausführung.

 

Herr Kamplade erläutert hierzu, dass der Bebauungsplan eine typische Altstadtbebauung im Bereich Ecke Waffenstraße/ Reiterstraße ermöglichen soll. Er teilte mit, dass die Stadtverwaltung hier im vorletzten Verfahrensschritt ist, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Ende des Jahres soll der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden.

 

Ratsmitglied Frau Braun erläutert, dass sie die Planung grundsätzlich begrüßt. Sie möchte wissen, wer darüber entscheidet, ob die 80-jährige Eibe erhalten wird. Hier möchte sie gerne wissen, warum dieser Baum nicht erhalten wird. Sie bittet um eine schärfere Klärung des Sachverhaltes.

 

Der Vorsitzende wendet ein, dass dies geprüft wird und in die Entscheidung mitaufgenommen wird. Er möchte hierzu ergänzen, dass hier insgesamt die Schaffung von weiterem Wohnraum in der Kernstadt ermöglicht wird und Ziel eine geschlossene Blockstruktur ist, wie sie für die Altstadt typisch ist.

 

Ratsmitglied Frau Braun befürwortet die, möchte aber auch auf das Vorkommen von Fledermäusen hinweisen, die in der Vorlage nicht mitaufgeführt  wurden, sondern nur die Schwalben und Mauersegler. Dies müsste noch in die Sitzungsvorlage eingebracht werden.

 

Herr Kamplade ergänzt hierzu, dass Fledermauskästen nur als Vorgabe aus dem Artenschutzrecht festgeschrieben werden können, wenn es entsprechende Vorkommen gibt. Im vorliegenden Fall könne man das Anbringen von Fledermauskästen nur als Hinweis aufnehmen.


Der Bauausschuss beschloss einstimmig den nachgenannten Beschlussvorschlag: