Bürgermeister Hirsch weist die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses auf ihre Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin.

 

Zu den Rechten der Mitglieder gehören

-          die nur durch freie Gewissensüberzeugung bestimmte Amtsausübung

-          nicht an Weisungen oder Aufträge der Wähler gebunden

 

Zu den Pflichten gehören

-          die Schweigepflicht

-          die Treuepflicht

-          keine Mitwirkung, wenn Ausschließungsgründe vorliegen.

 

 

Herr Bürgermeister Hirsch verpflichtet die anwesenden Mitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.