Sitzung: 07.10.2009 Jugendhilfeausschuss
Bürgermeister Hirsch weist die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses auf ihre Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin.
Zu den Rechten der Mitglieder gehören
- die nur durch freie Gewissensüberzeugung bestimmte Amtsausübung
- nicht an Weisungen oder Aufträge der Wähler gebunden
Zu den Pflichten gehören
- die Schweigepflicht
- die Treuepflicht
- keine Mitwirkung, wenn Ausschließungsgründe vorliegen.
Herr Bürgermeister Hirsch verpflichtet die anwesenden Mitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.