Frau Haritonov erläuterte das Thema „Arbeitsmarktliche Integration Flüchtlinge“ anhand einer Präsentation, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Auf die Anlage wird verwiesen.

 

Frau Schwahn erklärte, dass das Integrationsgesetz vom Bundestag Anfang Juli 2016 verabschiedet wurde. Das Gesetz habe das Ziel, Flüchtlinge in die Gesellschaft zu integrieren. Andere Menschen mit Migrationshintergrund wurden in dem Gesetzt nicht berücksichtigt.

 

Frau Haritonov betonte, dass sich aufgrund des Gesetzes zum Thema „Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt“ einiges ändern wird. Unter anderem würde die dreimonatige Frist wegfallen, sodass jeder Flüchtling nach drei Monaten arbeiten dürfe. Jede Arbeitstätigkeit oder Ausbildung solle im Vorfeld mit der Ausländerbehörde noch vor dem Unterschreiben eines Vertrages abgestimmt und genehmigt werden.  

 

Frau Incedere fragte nach, ob es sinnvoll sei, eine Veranstaltung zum Thema „Neuigkeiten aus dem Integrationsgesetz“ mit juristischer Unterstützung zu organisieren.

 

Frau Schwarzmüller erwiderte, dass auch aus den Arbeitskreisen entsprechende Personen eingeladen werden könnten. Man solle die Fortbildung in Bad Kreuznach abwarten. Grundsätzlich seien unter den Flüchtlingen große Missverständnisse bei der Anwendung der Gesetzte festzustellen.

 

Frau Schwahn betonte, dass die Informationen auch an die Flüchtlinge herantragen werden müssen. Sie habe bereits den Bundestagabgeordneten, Herrn Gebhardt, angeschrieben und den Vorschlag unterbreitet, dass eine Informationsbroschüre zum Integrationsgesetz in verschiedenen sowie einfachen Sprachen zeitnah erstellt werden sollte. Eine solche Broschüre würde eine Hilfe sowie die Grundlage bei der Beratungsarbeit darstellen.

 

Frau Haritonov erklärte, dass unter den Flüchtlingen großes Misstrauen vertreten sei. Das Gesetz umfasse insbesondere Besonderheiten und Fördermöglichkeiten und beinhalte lediglich Regelungen für die Flüchtlinge. Es ersetze kein Zuwanderungsgesetz.

 


Der Beirat nahm die Informationen zur Kenntnis.