Sitzung: 07.10.2009 Jugendhilfeausschuss
Der Vorsitzende teilt mit, dass die heutige Sitzung eher formalen Charakter habe. Er möchte den Mitgliedern jedoch wichtige Informationen weitergeben.
Er erwähnt ,dass von den rd. 100 Mill. städtischen Ausgaben ein Anteil von ca. 41 Mill. auf den Bereich Jugend und Soziales entfalle. Der Umfang der Ausgaben sei von den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie den gesetzlichen Vorgaben abhängig. Wichtig sei, dass im Interesse der Bürger gearbeitet werde.
Eilentscheidungen und Nachtragshaushalt 2009
Der Vorsitzende informiert über folgende zwei Eilentscheidungen, die der Oberbürgermeister im Vorgriff auf die Nachtragshaushaltsberatungen im Bereich des Jugendamtes -Kindertagesstätten- treffen musste.
- Einrichtung von 12 Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in der Kath. Kindertagesstätte St. Maria
Bei der Überprüfung der tatsächlichen Anmeldezahlen hat das Jugendamt festgestellt, dass im Kath. Kindergarten St. Maria freie Kapazitäten vorhanden sind. Diese freien Plätze sollen zur Bedarfsdeckung für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren genutzt werden. Nach Gesprächen mit dem kirchlichen Träger ist dieser bereit, 12 Plätze für Kinder ab 2 Jahren in 2 geöffneten Gruppen umzuwandeln. Diese Maßnahme war für das Jahr 2010 vorgesehen und soll nun vorgezogen werden. Für die Aufnahme der jüngeren Kinder sind entsprechende Umbaumaßnahmen sowie die Ergänzung der Einrichtung erforderlich.
Im Nachtrag 2009 sollten insgesamt 65.000,00 € zur Verfügung gestellt werden. Von Landesseite kann mit einen Zuschuss von 48.000,00 € gerechnet werden, so dass dies eine Nettobelastung für die Stadt Landau in Höhe von 17.000,00 € bedeutet.
Damit die Plätze bereits im neuen Kindergartenjahr zur Verfügung gestellt werden können, war die Entscheidung im Vorgriff auf die Nachtragshaushaltsberatungen erforderlich.
- Umbau- und Sanierungsmaßnahme an der Prot. Kindertagesstätte Johanneskirche,
Schlesier Straße 1, 76829 Landau in der Pfalz zur Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren
Die Prot. Kindertagesstätte Johanneskirche wird als dreigruppige Einrichtung mit 75 Plätzen geführt. Die Aufnahme von unter Dreijährigen war bisher nicht möglich. Aufgrund sinkender Rechtsanspruchszahlen und gleichzeitigem Bedarf für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr sollen in der Einrichtung 12 Plätze für Kinder von 2 bis 3 Jahren geschaffen sowie die restliche Fenster- und Heizungssanierung durchgeführt werden. Es sind Um- und Ausbauten im bestehenden Gebäude, insbesondere die Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten für die kleineren Kinder sowie die Sanierung der sanitären Anlagen mit Einbau eines Wickelbereiches erforderlich. Die Baukosten betragen insgesamt rund 155.000,00 €. Davon übernehmen der Kindergartenträger und die Landeskirche 57.000,00 €. Als Landeszuschuss sind 48.000,00 € zu erwarten, so dass der Nettozuschuss der Stadt Landau 52.000,00 € beträgt.
Kindertagesstätte Villa Mahla
Der Vorsitzende teilt mit, dass die erste kommunale Einrichtung vom Stadtrat in Abstimmung mit den Kirchen zunächst als 4-gruppige Einrichtung beschlossen worden war. Da sich nunmehr herausgestellt hat, dass eine andersweitige, mit der Kindertagesstätte verträgliche Nutzung des Dachgeschosses schwierig ist, soll das Dachgeschoss mit einbezogen werden. Dadurch ist es möglich, die Kindertagesstätte 5-gruppig zu führen, wobei im Dachgeschoss Mehrzweck- und Personalräume untergebracht werden sollen. Die Stadt Landau reagiert damit auf Anfragen ortsansässiger Firmen und Institutionen und will 5 – 7 Belegplätze für Betriebe anbieten. Diese Plätze sollen für auswärtige Kinder, deren Eltern in Landau arbeiten, zur Verfügung gestellt werden. Eine Aufnahme auswärtiger Kinder war bisher grds. nicht möglich. Aufgrund der letzten Änderungen des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz teilen sich das Land und die belegenden Betriebe die Kosten für die Belegplätze.
Der Vorsitzende sieht in diesem Angebot eine Unterstützung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine Sicherung des Wirtschaftsstandortes Landau.
Geplant ist die Betriebsaufnahme in der Villa Mahla Mitte Januar 2010. Die Personalauswahl für die Einrichtung befindet sich im vollen Gange; als Leiterin der neuen Kindertagesstätte hat man sich bereits für Frau Eva Maria Mann, derzeitige Leiterin der Kath. Kindertagesstätte St. Elisabeth, entschieden. Frau Mann wird die Leitungsstelle zum 01.11.2009 antreten, um den Aufbau der Einrichtung vorzubereiten und mitzugestalten.
Frau Eva Maria Mann stellt sich den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses vor. Seit Abschluss ihrer Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin im Jahr 1989 ist sie als Erzieherin in der Kath. Kindertagesstätte, seit 1991 in leitender Funktion tätig. Sie verfüge aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit über vielfältige Erfahrungen und ein großes Maß an Vernetzung. Als Beispiele nennt sie den Aufbau des Quartiersmanagement und des Sozialen Frühwarnsystems. Sie freut sich auf die Herausforderung und bedankt sich bei der Stadt Landau für das entgegengebrachte Vertrauen. Ausdrücklich dankt sie auch den Vertretern der Kath. Kirche, Herrn Lusch und Pfarrer Palu für die erhaltene Unterstützung und Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Sie möchte weiterhin mit den freien Trägern und Kindertagesstätten sowie dem Jugendhilfeausschuss im Gespräch bleiben.
Der Vorsitzende bedankt sich und freut sich, dass mit Frau Mann eine kompetente Leitung gefunden werden konnte, die die Strukturen in Landau kennt und über vielfältige Verbindungen verfügt. Er dankt auch dem Kath. Gesamtkirchengemeinde, die Frau Mann vorzeitig aus dem Vertrag entlassen hat und würde sich über eine regen Austausch zwischen dem kommunalen und den kirchlichen Trägern sehr freuen.
Herr Lunkwitz fragt nach, ob die Planungsänderung mit der Entscheidung, die Kindertagesstätte Villa Mahla 5-gruppig zu führen, nicht vorher im Jugendhilfeausschuss hätte beraten werden müssen.
Weiterhin interessiert ihn, ob es durch die Änderung des Kindertagesstättengesetzes, entgegen der derzeitigen Maßgabe, generell möglich ist, Kinder pendelnder Eltern aufzunehmen oder dies eine Sonderregelung für die Villa Mahla darstelle. Er gibt zu bedenken, dass die Schaffung einer 5-gruppigen Einrichtung pädagogische Auswirkungen auf die anderen Kindertagesstätten haben könne.
Der Vorsitzende erläutert, dass das Gebäudemanagement und das Jugendamt im Rahmen der Umbaumaßnahme schnell eine Entscheidung über eine verträgliche Nutzung des Dachgeschosses treffen mussten, damit die Bauarbeiten in den anderen Geschossen fortgesetzt werden konnten. Die Entscheidung fiel in die Vakanz der Neuwahlzeit, so dass eine vorherige Beratung im Jugendhilfeausschuss nicht möglich war. Entsprechende Beschlüsse des Stadtrates liegen vor.
Der Vorsitzende betont, dass es für die Villa Mahla als städtische Einrichtung keine Sonderregelungen gebe.
Herr Eisenstein erklärt, dass nur größere Firmen eigene Betriebskindergärten führen können. Die Änderung des § 10 Abs. 4 Kindertagesstättengesetz lässt nun jedoch auch Belegplätze zu. Die Inanspruchnahme dieser Plätze sei für die Betriebe kostenpflichtig, da auch die Kommunal- und Trägeranteile mitfinanziert werden müssen. Erforderlich sind Verträge mit den belegenden Betrieben. Punktuell wäre auch in anderen Kindertagesstätten die Einrichtung von Belegplätzen möglich; es sei jedoch nicht beabsichtigt, in jeder Kindertagesstätte dieses Angebot zu schaffen.
Herr Herdel erkundigt sich, ob Belegplätze, die nicht durch die Betriebe genutzt werden, anderen Kindern zur Verfügung stehen. Dies bejaht der Vorsitzende.
Frau Mann informiert kurz über die geplante Konzeption und räumliche Aufteilung der neuen Kindertagesstätte. Positiv sei, dass den einzelnen Gruppen jeweils Wickelbereiche zugeordnet seien. Wegen der räumlichen Begebenheiten über 3 Stockwerke und der großen Anzahl an unter dreijährigen Kinder, werde keine offene Arbeit, sondern eine feste Gruppenzugehörigkeit beabsichtigt. Gerade für die Kleinen sei eine feste Bindung zur Gruppe und zu bestimmten Bezugspersonen wichtig.
Herr Silbernagel fragt nach, ob interessierte Firmen Kindergartenplätze für ein Jahr einkaufen und belegen können. Dem wird zugestimmt.
Herr Lunkwitz befürchtet, dass die neue Kindertagesstätte zu Wanderbewegungen zwischen den Einrichtungen führen könnte. Er gibt zu bedenken, dass durch die große Anzahl an U 3-Plätzen in der Villa Mahla, diese vielfach durch bildungsnahe Familien nachgefragt werde und befürchtet, dass in Folge die benachbarten Kindertagesstätten hauptsächlich von Kindern aus bildungsfernen Familien belegt werden.
Herr Eisenstein erklärt, dass dies nicht im Sinne des Jugendamts wäre; eine Durchmischung der Kindertagesstätten werde angestrebt. Er erläutert, dass der Schwerpunkt der Kindertagesstätte Villa Mahla im Hinblick auf den Rechtsanspruch 2013 auf Angeboten für unter zweijährigen Kinder liege. Grundsätzlich sei bei der Platzvergabe das Einzugsgebiet maßgeblich. Er regt an, dass sobald der Betrieb in der Villa Mahla läuft, die Anmeldungen und Aufnahmen mit den anderen Einrichtungen abgestimmt werden könnten.
Frau Holz erkundigt sich, unter Hinweis auf den Schwerpunkt U 2/U 3 nach dem Personalschlüssel in der Villa Mahla. Herr Eisenstein verweist auf die Regelungen des Kindertagesstättengesetzes, die bei der Bemessung des Personals zugrunde zu legen sind.
Elternbesuchsdienst
Der Vorsitzende erinnert an den intensivierten Auftrag, ein Netzwerk Kindesschutz zu flechten, um Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern zu verhindern. Eine Netzwerkkonferenz habe stattgefunden; verschiedene Projekte im Bereich Kindesschutz und frühe Hilfe wurden gestartet. Eines der Projekte ist der Elternbesuchsdienst. Die Vereinbarung mit dem Kinderschutzbund Landau/Südliche Weinstraße zur Durchführung des Elternbesuchsdienstes an den zwei Landauer Kliniken wurde in Absprache mit Kreisjugendamt Südliche Weinstraße bis 31.12.2010 verlängert. Durch den Kinderschutzbund wurden bisher insgesamt 522, davon 219 Landauer Mütter mit ihren Neugeborenen besucht und über Angebote bzw. Hilfeleistungen informiert. Für die Stadt Landau zeigte sich folgender Bedarf:
5 Fälle ehrenamtliche Betreuung durch den Kinderschutzbund, 1 Fall Frühe Hilfen nach dem Projekt „Spielen, Lernen, Leben“, 1 Fall Hilfe zur Erziehung (Mutter-Kind Maßnahme).
Es habe sich gezeigt, dass ein frühes Informieren und Eingreifen sinnvoll und wichtig sei.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass über weitere Projekte im Rahmen des Kindesschutzes in den nächsten Sitzungen berichtet werde.
Skateranlage
Der Vorsitzende informiert über das Projekt des Jugendparlaments. Er erinnert daran, dass die Wahl eines Jugendparlaments nach der Satzung gescheitert war, sich nunmehr aber mit Unterstützung durch Jugendpfleger Bernhard Süß ein arbeitsfähiges Gremium junger Menschen gefunden habe, das engagiert projektbezogen tätig werden möchte.
Ein Problem des Projektes „Skateranlage“ war aus lärmschutzrechtlichen Gründen zunächst die Standortfrage. Die Jugendlichen haben sich daher für das Gelände des ehemaligen Kohlenlagers, neben dem evtl. zukünftigen Gartenschaugelände, entschieden.
Nach Vorstellung der Konzeption im Stadtrat wurden für die Herrichtung der Bodenplatte städtische Mittel in Höhe von 20.000,00 € bereitgestellt und die Unterstützung zur Sammlung von Spenden zugesichert. Benötigt werden ca. 30.000,00 € für die Ausstattung der Anlage.
Dr. Sack, Weißer Ring, hat die Finanzierung eines Elementes zugesichert. Der Vorsitzende bittet die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses um weitere Sponsoren zu werben.
Die Baugenehmigung für das Projekt werde zur Zeit bearbeitet.
Anschließend teilt der Vorsitzende mit, dass der Jugendhilfeausschuss über Themen aus dem Bereich der Jugendhilfe auf dem laufenden gehalten werden. Er bittet die Mitglieder, soweit möglich im Vorfeld der Sitzungen, um Mitteilung von Wünschen und Anregungen.
Frau Scharhag meldet sich zu Wort und bemängelt, dass es im Bereich der Grundschule SÜD durch den Wegfall des Bolzplatzes keine Spiel- oder Sportmöglichkeit für Kinder zwischen Grundschul- und jugendlichem Alter mehr gebe. Der Schulhof der Montessori-Schule dürfe von den Kindern nicht benutzt werden.
Der Vorsitzende teilt mit, dass auch im Horst die unterschiedliche Nutzung der Sportplätze ein Problem sei. Er gibt bekannt, dass das Jugendamt in Zusammenarbeit mit der Grünflächenabteilung in nächster Zeit die Spielplätze abfahre, um sich über den Zustand zu informieren und neue konzeptionelle Ideen für alle Altersgruppen zu entwickeln.
Herr Lunkwitz bemerkt, dass der Bolzplatz an der Birnbachsiedlung ebenfalls weggefallen sei. Als Ersatz sei eine Rasenfläche angelegt worden, allerdings ohne Tore. Der Vorsitzende sichert zu, auch dort vorbeizuschauen.
Herr Herdel erwähnt im Zusammenhang mit den Sportplätzen die Situation im ASV Landau. Es sei eine Aufgabe der Vereine die Sportplatznutzung in Zusammenarbeit mit der Stadt zu regeln. Der Vorsitzende stimmt zu und ergänzt, dass im ASV zunächst ein Vorstand benannt werden müsse und das Projekt „Kunstrasenplatz“ vom Verein angestrebt sei.
Anschließend regt Frau Burckhardt an, den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses eine Adressliste zukommen zu lassen. Eine Adressliste ist der Niederschrift beigefügt.
Herr Lunkwitz interessiert, wie oft sich der Jugendhilfeausschuss nächstes Jahr treffen wird. Der Vorsitzende teilt mit, dass hierüber in der nächsten Sitzung am 25.11.2009 beraten wird.
Herr Pikart fragt nach, welche Maßnahme in Landau durch Mittel des Konjunkturpaketes 2 unterstützt werden. Der Vorsitzende antwortet, dass der Ausbau der Kath. Kindertagesstätte Mörlheim mit ca. 270.000,00 € gefördert werde.