Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a) den in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gebäudemanagement Landau“ für das Jahr 2016 mit den Betriebszweigen Gebäudebestand und Wohnhausbesitz und den nachfolgenden Zahlen:

 

Erfolgsplan:

Erträge                                                                13.510.000,00 EURO

Aufwendungen                                              15.031.700,00 EURO

                               Differenz                            - 1.521.700,00 EURO

 

Vermögensplan:

Einnahmen                                                       10.592.100,00 EURO

Ausgaben                                                          10.592.100,00 EURO

 

Der Gesamtbetrag der Kredite 2016 wird festgesetzt auf           2.018.600,00 EURO.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) bleibt unverändert und wird festgesetzt auf                                                               3.000.000,00 EURO.

 

b) Der im Rahmen der Finanzplanungsjahre 2017 bis 2019 vorgesehene Bedarf an Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf                                                                              

Wirtschaftsjahr 2017:                   6.930.000,00 EURO

Wirtschaftsjahr 2018:                                      460.000,00 EURO

 

Für die Summe der Verpflichtungsermächtigungen müssen voraussichtlich  Investitionskredite in folgender Höhe aufgenommen werden:

Wirtschaftsjahr 2017:                   3.790.000,00 EURO

 

 

Die Maßnahmen der Finanzplanung stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der aufsichtsbehördlich genehmigten Gesamtkreditermächtigung für die Stadt Landau in der Pfalz.

 

c) Der Stadtrat nimmt die Stellenübersicht mit den Veränderungen zur Kenntnis.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements vom 18. Juli 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Es wird auf die Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 7 verwiesen. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: