Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 13. Juli 2016, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Lerch begründete den Antrag. Dieser neue Antrag konkretisiere den ersten Antrag der CDU-Fraktion vom September 2015. Ziel sei es, dass dieser in die Gesamtberatungen mit einfließt.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass die Verwaltung hier bereits tätig gewesen und das Anliegen in die Vorlage eingearbeitet habe. Eine Abstimmung sei daher nicht mehr notwendig. 

 

Ratsmitglied Dr. Kopf war der Meinung, dass die CDU hier scheibchenweise immer wieder neue Anträge bringe. Der SPD-Stadtratsfraktion sei es immer darum gegangen, dass das Ankaufsmodell umgesetzt werde. Es sei wichtig, dass die Stadt die Grundstücke zwischenerwerbe, damit keine Grundstückspolitik für Spekulanten betrieben werde. Das Verfahren, dass die Verwaltung sich auferlege, ziehe Aufwand nach sich. Daher mache es Sinn, dieses Einheimischenmodell zunächst auf die Stadtteile anzuwenden. Der Antrag der CDU beziehe sich nun auf alle Flächen im gesamten Stadtgebiet. Dies sei der SPD-Stadtratsfraktion zu weitgehend, daher lehne man den Antrag ab.

 

Ratsmitglied Hartmann unterstrich, dass man mit den geplanten Kriterien des Einheimischenmodells Probleme habe, insbesondere mit der Bevorzugung von Menschen mit Trauschein. Dies passe nicht ins Bild des 21. Jahrhunderts.

 

Ratsmitglied Freiermuth erklärte, dass man sehr wohl die Intention der CDU verstehe. Der Antrag wäre aber nicht notwendig gewesen. So wie der Antrag formuliert sei, habe die FWG-Stadtratsfraktion Probleme damit. Auch der Begriff der Familie habe sich geändert, dem müsse man Rechnung tragen. Er verstehe die Absicht, man müsse aber über gewisse Kriterien durchaus noch reden.

 

Ratsmitglied Wagner sah keinen Beratungsbedarf. Man sollte die Beratungen dann machen, wenn auch die Sitzungsvorlage vorliege.     


Eine Abstimmung über den Antrag erfolgte nicht.