Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Informationsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 31.08.2016 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Anschließend informierte er, dass die Dorfentwicklungspartnerin Frau Struppler-Bickelmann zum 01.09.2016 ihre Arbeit aufgenommen habe. Sie werde sich in den nächsten Wochen in der Öffentlichkeit, bei den Ortsvorstehern und auch beim Bauausschuss, in dessen nächster Sitzung am 04.10.2016, persönlich vorstellen. Im Moment erarbeite sie einen Arbeitsplan und werde danach im Plenum und in den Ortsteilen das Ziel der Dorfentwicklung im Rahmen des Projekts „Kommune der Zukunft“ verstärkt angehen.

Danach erteilte Herr Dr. Ingenthron Herrn Kamplade das Wort.

 

Herr Kamplade stellte bezogen auf die Informationsvorlage die Arbeitsweise des Stadtbauamtes und Rangfolge der Bauflächen dar. Er wies insbesondere auf Punkt 4 der Vorlage hin, unter dem sämtliche Innenentwicklungspotenziale, die aktuell in Landau  vorhanden und entwickelt seien sowie die Baulücken, detailliert aufgeführt worden wären. Hieran wie auch im Stadtbild zeige sich, wie viel sich in Landau getan habe und dass es langsam auch keine Baulücken mehr gäbe.

Unter Punkt 3 fände man die Arrondierungsflächen, die zeigten, dass Arrondierung und Innenentwicklung auch in den Stadtteilen möglich sei, siehe Queichheim oder in Dammheim die Alte Bahnhofstraße. Es zeige sich aber auch, dass es ein sehr steiniger, langer und mühsamer Weg sei, wie z.B. in Mörlheim, kleinere Flächen in den Stadtteilen zu entwickeln. Die Informationsvorlage benenne unter Punkt 2 für jeden Stadtteil Flächen, die entwickelt werden könnten, sog. Suchräume, die vor den Sommerferien bereits öffentlich vorgestellt und beschlossen worden seien. Die Projektabteilung um Herrn Schneider erarbeite derzeit deren genaue Grenzen um Ende des Jahres 2016 Flächenausweisungen vornehmen zu können. Natürlich seien auch hier Gespräche mit den Eigentümern zu führen.

Punkt 1 drehe sich um die viel diskutierte „Initiative Landau baut Zukunft“, um die vorbereitenden Untersuchungen, weil selbst nach Abarbeitung der vorgenannten Flächenpotenziale immer noch ein Bedarf bestehe, perspektivisch zumindest ab 2020. Die vorbereitenden Untersuchungen seien erforderlich, um dort handlungsfähig zu bleiben.

 

Ratsmitglied Herr Scheid fragte, was hinter den jeweiligen Bereichen die Bezeichnung Antrag auf VEP bedeute.

 

Herr Kamplade erläuterte, dass es sich um Anträge von bauwilligen Privatpersonen handele, die bei der Stadt einen Antrag auf Bauleitplanung für in ihrem Eigentum stehende, derzeit aber nicht bebaubare Flächen stellten. Diese Anträge seien zum Beispiel für Außenbereichs- oder Brachlandflächen erforderlich, um deren Bebaubarkeit zu ermöglichen. Über solche Anträge auf einen Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) entscheide der Stadtrat.

 

Ratsmitglied Herr Vögeli wollte wissen, ob die vor den Sommerferien vorgenommene Verkehrszählung rund um Landau Grundlage für ein zukünftiges Verkehrsgutachten sein solle. Er wies darauf hin, dass das Ergebnis in Wollmesheim in diesem Fall nicht repräsentativ sei, weil es eine Vollsperrung in Richtung Ilbesheim gegeben habe.

 

Herr Bernhard erklärte, dass die Daten Grundlage für das Verkehrsgutachten sein sollten, auf die auch für die Zukunft zurückgegriffen werden solle, aber die Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur um die zum Zeitpunkt der Zählungen vorliegenden Vollsperrungen wisse. So sei z.B. auch die Paul-von-Denis-Straße gesperrt gewesen. An den damals gesperrten Stellen würden noch einmal punktuelle Zählungen durchgeführt. Man könne jedoch auch aus dem gesamten Zählergebnis für einzelne Straßen Hochrechnungen machen, unter Rückgriff auf die Zahlen aus dem Jahr 2009, die dann im gleichen Verhältnis hochgerechnet würden. Auf diese Weise erhalte man auch bei Sperrung einzelner Straßen ein verlässliches Gesamtergebnis für die Stadt.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler äußerte sich zur Zeitplanung der vorbereitenden Untersuchungen. Er entnehme der Informationsvorlage, dass zunächst die Grundstückseigentümer befragt wurden und dann die Beauftragung eines Planungsbüros erfolge. Mit diesen Vorgaben käme man nach seiner Einschätzung weit ins nächste Jahr (2017), bis Ergebnisse vorlägen.

 

Herr Schneider informierte, es sei richtig, dass derzeit parallel die Befragungen der Grundstückseigentümer und Pächter sowie die Beauftragung eines Planungsbüros liefen. Die Rückmeldungen aus den Befragungen von Eigentümern und Pächtern seien zum großen Teil da. Im August sei für die städtebaulichen und rechtlichen Einschätzungen ein Planungsbüro beauftragt worden. Dieses fange nun an zu arbeiten und die Projektgruppe Landau baut Zukunft gehe davon aus, dass bei der im November 2016 geplanten Veranstaltung erste Ergebnisse präsentiert werden könnten, die auch Aufschlüsse über das weitere Vorgehen in Bezug auf das Gebiet gäben.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler zitierte die zum Flächenpotenzial in Arzheim „AH5- Am Bücklersberg“ gemachte Aussage zur Begehung der Bier-Kellerräume und dem Vorhandensein von Bierkelleranlagen und hinterfragte, ob die Begriffe als Synonym füreinander benutzt worden seien, da das eine eigentlich das andere ausschließe.

 

Herr Kieser erklärte, dass es sowohl offene als auch zugemauerte Bierkeller gäbe und im begangenen Bereich sei der Bierkeller im Bereich der Treppe zugemauert. Man habe vor Ort eine Begehung durchgeführt, den Bierkeller selber durch die Mauer aber nicht begehen können. Deshalb sei mit dem Denkmalschutz noch einmal abgeklärt worden, ob dieser in das Baugebiet reinrage. Man habe also den Bierkeller begangen, aber den Sachverhalt zusätzlich auch nach Aktenlage untersucht.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler erwiderte, es gäbe also einen Bierkeller, dieser sei aber durch eine Mauer vom Baugebiet getrennt.

 

Dies wurde von Herrn Kieser bestätigt.

 

Ratsmitglied Herr Lerch nahm Bezug auf die Aussage zur bereits durchgeführten Befragung der Eigentümer und wollte wissen, ob die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer aufgrund der bisherigen Ergebnisse bereits eingeschätzt werden könne.

 

Herr Schneider informierte, dass die Projektgruppe Landau baut Zukunft gerade dabei sei, die Ergebnisse auszuwerten. Es sei durchaus Verkaufsinteresse vorhanden, genaue Aussagen könnten aber erst nach Abschluss der Auswertung erfolgen, zumal auch noch nicht alle Rückmeldungen eingegangen seien.

 

Ratsmitglied Herr Vögeli erkundigte sich, ob im Rahmen der Einschaltung des Planungsbüros auch im Hinblick auf die Entschädigung der Winzer für wegfallende Pachtflächen etc. schon etwas unternommen wurden oder die Beauftragung eines Gutachters vorgesehen sei.

 

Herr Schneider führte aus, dass die Planungsleistungen des Planungsbüros derzeit nur die städtebaulichen Leistungen beinhalte, d. h. erstmal solle herausgefiltert werden, welche Flächen besser oder weniger geeignet seien und dann würden Detailuntersuchungen angeschlossen. Die ersten Prüfungen zu möglichen Entschädigungen seien intern mit dem Rechtsamt gelaufen, was die Verkehrswerte angehe sei die Projektgruppe mit dem Gutachterausschuss in Kontakt. Wenn die Flächen dann konkret festgelegt seien, würden auch die konkrete Betroffenheit und die rechtlichen Auswirkungen geprüft.

 

Ratsmitglied Herr Wagner fragte, wie der neue Stand zur geplanten Wohnungsbaugesellschaft sei, ob z.B. die städtischen Immobilien schon alle bewertet seien.

 

Der Vorsitzende erklärte, die Ermittlungen liefen noch. Die Stadt sei hierbei deutlich vorangekommen. Bei den Abstimmungsgesprächen habe es jedoch noch keine Festlegung einer konkreten Rechtsform gegeben, sodass mit den weiteren –auch rechtlichen- Prüfungen erst fortgefahren werden könne, wenn tragfähige Ergebnisse vorlägen. Die Stadt sei aber auf einem sehr guten Weg.

 

Ratsmitglied Herr Wagner wollte wissen, welchen Zeithorizont es gäbe. Wichtig sei auch im Zeitpunkt, in dem über den Vertrag verhandelt werde, die Anteilsverteilung zwischen der Stadt und den anderen Beteiligten zu kennen.

 

Herr Dr. Ingenthron rief in Erinnerung, dass klare Festlegung die hälftige Beteiligung der Stadt sei, die der Stadtrat bereits beschlossen habe. Zeitfenster sei Anfang 2017.

 

Der Bauausschuss nahm den Inhalt der Informationsvorlage zur Kenntnis.