Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 09.08.2016 ein auf welche verwiesen wird. Beim Antragsteller handele es sich um das Unternehmen Michelin, ein erfolgreiches und prosperierendes Unternehmen, das schon lange nach Möglichkeiten suche, seinen hiesigen Standort zu erweitern.

 

Zur Verdeutlichung des Vorhabens wurde ein Luftbild des betroffenen Areals auf der Leinwand im Ratssaal eingeblendet.

 

Der Vorsitzende erteilte Herrn Kamplade das Wort für weitere Erläuterungen, damit auch auf die im Vorfeld bereits gestellten Fragen zu naturschutz- und wasserrechtlichen Belangen eingegangen werden könne.

 

Herr Kamplade führte anhand des Luftbildes aus, dass bereits zwei Drittel der betroffenen Fläche des Unternehmens als befestigte Außenlagerflächen baulich genutzt seien. Rund ein Drittel im westlichen Bereich sei Brach- bzw. Grünland. Die gesamte Fläche, die man in diesem Bereich auf dem Luftbild sehe, solle mit Hallengebäuden bebaut werden- so der Antrag. Da der Bebauungsplan im betroffenen Bereich keine überbaubaren Flächen ausweise, sei die Entscheidung über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Eine solche Befreiung setze voraus, dass die Grundzüge der Bebauungsplanung durch das Vorhaben nicht berührt seien. Städtebaulich gesehen sei das offensichtlich nicht der Fall. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Verhältnis gesehen bereits weitreichend mit großen Hallen bebaut sei, stelle der Neubau im Verhältnis nicht die gesamte Konzeption des Gewerbegebietes in Frage. Jedoch sei die Fläche während der Aufstellungszeit des Bebauungsplanes aus umweltrechtlichen Gründen als nicht bebaubar ausgewiesen worden. Die Fläche sei damals Teil des Vogelschutz- bzw. FFH-Naturschutz-Gebietes gewesen. Inzwischen sei dies aber nicht mehr der Fall. Rein formal läge das Grundstück außerhalb der Schutzgebietskategorien. Während der Aufstellungszeit des Bebauungsplanes sei um den Fortgang der Planung zu ermöglichen als Kompromiss entschieden worden, dass das Gebiet zwar im Bebauungsplan als Lagerfläche dargestellt wird, aber nicht als überbaubare Fläche.

Daher sei es eine Aufgabe im Rahmen des aktuellen Antrags gewesen, die umweltrechtlichen Rahmenbedingungen abprüfen zu lassen. Das Unternehmen habe damit das langjährig in diesem Bereich tätige Fachbüro L.A.U.B. beauftragt und das erstellte 35-seitige Gutachten dem Stadtbauamt vorgelegt. Das Gutachten treffe umfassende Aussagen zu den umweltrechtlichen Belangen wie Grundwasser, Artenschutz und Frischluftzufuhr. Darin werde bescheinigt, dass die Schutzgebiete, die direkt in der Nachbarschaft liegen, durch die Erweiterung nicht nachhaltig beeinträchtigt sein werden. Die Eingriffe, die durch den Bau der Halle zwangsläufig in Natur und Landschaft erfolgten, könnten laut Gutachten in der direkten Umgebung auf den zur Verfügung stehenden Flächen der Firma durch andere Maßnahmen wie z.B. Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden.

Die Abstimmung mit dem Umweltamt sei erfolgt. Das Umweltamt sei als Untere Naturschutzbehörde eng in den Entscheidungsprozess mit eingebunden gewesen und habe „grünes Licht“ gegeben.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler erklärte, seine Fraktion habe im vergangenen Jahr mit dem NABU eine Ortsbegehung durchgeführt, als zur Diskussion gestanden habe, in welche Richtung die Erweiterung des Unternehmens möglich wäre- zur Stadt, zu den Queichwiesen oder nach Bornheim hin. Subjektiv wären sie damals zum Ergebnis gekommen, dass die Erweiterung in jede dieser Richtungen ausscheide. Nach aktueller Besprechung in der Fraktion aufgrund der Sitzungsvorlage samt Anlage wolle man sich dem Gesichtspunkt der Standorterweiterung nicht völlig verschließen. Er begrüßte die Einblendung des Luftbildes, die das Ausmaß der bisherigen Bodenversiegelung auf dem Gelände klarer darstelle als der Lageplan im Anhang der Sitzungsvorlage.

Herr Lichtenthäler bat darum, der Fraktion das Luftbild ebenfalls zur Verfügung zu stellen, damit diese unter Berücksichtigung auch dieses Aspekts nochmals zum Thema beraten könne. Eine Zustimmung könne er in der heutigen Sitzung nicht signalisieren.

Zum besseren Verständnis fragte er, ob die Ausgleichsmaßnahmen auf den Flächen unterhalb des Neubaus erfolgen könnten.

 

Herr Kamplade bestätigte dies. Er wies darauf hin, dass der Ortsbegehung und Diskussion im letzten Jahr noch der Gedanke einer wirklich großflächigen Erweiterung außerhalb des Bebauungsplangebiets zugrunde gelegen habe. Vor diesem Hintergrund könne er versichern, dass eine Erweiterung Richtung Queichwiesen- Richtung Südwesten- absolut ausgeschlossen sei. Die Ausgleichsmaßnahme würden Richtung Westen durchgeführt, da eine weitere westliche Erweiterung naturschutzrechtlich ausgeschlossen werden könne und man dann die Biotope dort auch stärke.

Inwieweit es mittel- und langfristig zu einer Erweiterung in nördlicher Richtung komme, müsse abgewartet werden. Umweltrechtlich sei dies denkbar, weil es sich um Ackerflächen handele. Aber dort sei man im Bereich der Gemarkung Bornheim, so dass eine Betriebserweiterung nach Norden nicht unter die Planungshoheit Landaus falle.

 

Ratsmitglied Herr Scheid fragte bzgl. der genauen Abgrenzung der Erweiterung nach Norden.

 

Herr Kamplade informierte, der Gleisbereich werde nicht überbaut sondern nur teilweise überfahren.

 

Ratsmitglied Herr Scheid erkundigte sich, ob das heiße, dass das Gleis abgebaut würde.

Im Schotter hielten sich eventuell Mauereidechsen auf und er wolle wissen, ob dies auch in die Umweltprüfung eingeflossen sei.

 

Herr Kamplade erklärte, dies sei mit eingeflossen. Anhand der ihm vorliegenden Unterlagen und des Luftbildes führte er aus, in welchem Bereich die Gleise überbaut und die Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Er bestätigte, dass die Lebensräume der Eidechsen in diesem Bereich betroffen seien. Die Ersatzmaßnahmen würden in dem Bereich durchgeführt, der bei der Prüfung einer großflächigen Erweiterung aus naturschutzrechtlichen Gründen von einer Bebauung ausgeschlossen worden sei.

 

Ratsmitglied Herr Scheid bilanzierte,  dies sei für das Industriegleis „der absolute Tod“.

 

Herr Kamplade informierte, dass im in Rede stehenden Bereich das Gleis entwidmet und gar nicht mehr im Eigentum der Bahn sei.

 

Ratsmitglied Herr Scheid erwiderte, das sei richtig, aber trotzdem sei das Gleis an dieser Stelle bis jetzt wieder nutzbar, wenn es aus gewerblicher Sicht gebraucht würde.

 

Herr Kamplade bestätigte dies. Von der Firma sei jedoch ausgeschlossen worden, dass jemals wieder Züge von oder zu dem Reifenwerk fahren würden.

Ratsmitglied Herr Löffel erklärte, seine Fraktion stünde dem Bauvorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Unter Bezug auf die Sitzung des Ortsbeirates Mörlheim vom Vorabend fragte er, warum das Thema nicht im Ortsbeirat gewesen sei.

 

Herr Kamplade antwortete, dass es eine Festlegung gäbe, dass stadtbedeutsame Gewerbeentwicklungen direkt in den städtischen Gremien beraten würden.

 

Herr Löffel wollte wissen, ob es eine Formulierung gäbe, die erkläre, wo die Grenze für stadtbedeutsame Vorhaben sei.

 

Herr Kamplade informierte, dass es eine Negativdefinition gäbe, d.h. wenn die Betroffenheit eines Ortsteils gegeben wäre, würde der Ortsbeirat beteiligt. Im vorliegenden Teil sei die Ortslage Mörlheim jedoch nicht betroffen.

 

Ratsmitglied Herr Prof. Leiner erklärte, die naturschutzrechtlichen Belange seien in seiner Fraktion ausführlich diskutiert worden. Dabei habe sich die Frage gestellt, wie der Verwaltungsablauf in einem solchen Verfahren sei, d.h. ob jeder Bauherr sein Gutachten mitbringe und das vom Antragsteller eingeholte Gutachten allein beim Stadtbauamt vorgelegt oder auch andere betroffene Stellen in der Verwaltung eingebunden würden.

 

Herr Kamplade gab Auskunft, dass das Stadtbauamt bei naturschutzrechtlichen Verfahren nur Antragsempfänger sei und sofort das Umweltamt beteilige. Das Umweltamt gebe den Gutachter frei oder spreche eine Empfehlung aus, wenn der Vorhabenträger danach frage. Das Gutachten fließe in die baurechtliche Entscheidung über das Vorhaben ein. Die fachliche Betreuung des naturschutzrechtlichen Verfahrens erfolge jedoch allein durch das Umweltamt, das dem Stadtbauamt auch eine ausführliche Stellungnahme vorlege, die Aussagen zum Gutachten und die fachliche Beurteilung des Sachverhaltes durch das Umweltamt enthalte.

 

Ratsmitglied Herr Heuberger trat für die Information der Ortsbeiräte über gewerbliche Entwicklungen in deren Gemarkung ein, auch wenn dieser keine Entscheidungsbefugnis habe. Er halte dies für sinnvoll; es verbessere die Kommunikation in der Verwaltung und sei für ihn auch eine Art der Bürgerbeteiligung. Es mache keinen guten Eindruck, wenn der Ortsbeirat, bestehend aus gewählten Vertretern, auf Nachfragen keine Antwort geben könne.

 

Der Vorsitzende erwiderte, grundsätzlich gäbe es die Möglichkeit des Austauschs innerhalb der Fraktionen. Der Hinweis würde jedoch aufgenommen.

 

Ratsmitglied Herr Wagner bat darum, der Vorlage künftig detailliertere Lagepläne wie in diesem Fall das Luftbild beizufügen, weil es den Ratsmitgliedern die Vorbereitung  auf die Ausschusssitzung erleichtere.

 

Der Vorsitzende erklärte, man nehme diese Anregung gerne auf.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Blinn wollte wissen, ob es sich bei dem Vorhaben um ein größeres Vorhaben nach dem Bundesnaturschutzgesetzes handele. Er habe gelesen, dass man in solchen Fällen auch Gutachten verlangen könnte, landschaftspflegerische Begleitpläne oder Eingriffsbilanzierungen.

 

Herr Kamplade erklärte, dass es sich um ein solches Vorhaben handele und die Eingriffsbilanzierung erfolgt sei. Deshalb gäbe es eine klare Anzahl an Bäumen, die zu pflanzen sind und eine genaue Hektaranzahl an Flächen, die zu begrünen sind. Er gehe davon aus, dass auch die Landschaftsbildauswertung im Gutachten enthalten sei.

 

Der Bauausschuss nahm die Sitzungsvorlage mit ihren Anlagen zur Kenntnis und schloss den Tagesordnungspunkt ab, nachdem er inhaltlich hierüber beraten hatte.