Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 11.08.2016 ein, auf welche verwiesen wird. Herr Dr. Ingenthron verwies in Punkto optische Darstellung des Vorhabens auf deren Anlagen und erteilte Herrn Kamplade das Wort für weitere Erläuterungen.

 

Herr Kamplade informierte, dass der Änderungsantrag die rückwärtigen Gebäude betreffe, nicht das große Gebäude an der Kramstraße. Da die rückwärtigen Gebäude vom Nordring her einsehbar seien und die Regelung in der Altstadtsatzung Gestaltungsvorgaben in Bezug auf das Dach für alle Fälle vorsehe, in denen Gebäude vom öffentlichen Raum her einsehbar seien, müsse dies bei der anstehenden Entscheidung berücksichtigt werden. Herr Kamplade stellte die geplante Dachgestaltung des Bauherrn vor, die so in der Gestaltungssatzung nicht vorgesehen sei. Aufgrund der Lage im rückwärtigen Bereich, der Dachbegrünung und der Gesamtarchitektur in dem Bereich sehe es das Stadtbauamt als vertretbar an, hier eine Befreiung von den Vorgaben der Gestaltungssatzung (Satteldach- oder Mansarddach)  zu erteilen.

 

Der Bauausschuss nahm die Sitzungsvorlage mit ihren Anlagen zur Kenntnis und schloss den Tagesordnungspunkt ab, nachdem er inhaltlich hierüber beraten hatte.