Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Projektgruppe Landau baut Zukunft vom 22. August 2016 auf die hingewiesen wird. Er schlug vor, die Tagesordnungspunkte 5 und 5.1 gemeinsam aufzurufen und zu beraten.

Er erläuterte, dass es sich bei der Vorlage 040/002/2016 um die Ursprungsvorlage handelt. Die Vorlage 040/004/2016 sei die Ergänzungsvorlage, bei der die Anlage (Richtlinie) mit den Ergänzungen der vorberatenden Gremien - Ortsbeiratssitzungen sowie Bauausschusssitzung - aktualisiert wurde. Den Vorschlägen dieser Gremien wurden seitens der Verwaltung mit wenigen Ausnahmen zugestimmt.

 

Er erläuterte die verschiedenen Vorschläge entsprechend der Vorlage.

 

Diskussionsbedarf bestand bei folgenden Punkten:

 

  1. Nummer 3 zur SiVo 040/004/2016:

 

Der Vorsitzende erläuterte den Vorschlag des Ortsbeirates Mörzheim, dass Kinder, die während des Studiums über einige Jahre einen anderen Erstwohnsitz haben und wieder zurückkommen möchten, berücksichtigt werden. Die Verwaltung empfehle, diesem Vorschlag nicht zu folgen.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass bereits bei der letzten Sitzung Änderungsbedarf bei vorübergehender Abwesenheit von Kindern (z.B. wegen Studium) angeregt wurde. Dieser Personenkreis sollte ebenfalls berücksichtigt werden. Bei vergleichbaren Einheimischenmodellen sei diese Klausel bereits eingearbeitet. Seine Fraktion schlage vor, Personen, die mind. 12 Jahre in Landau lebten und max. 12 Jahre aus Landau verzogen seien, in der zweiten Runde der Prioritätenliste ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Ratsmitglied Freiermuth sagte, dass die Empfehlung der Verwaltung falsch sei. Er bat auch, die Einschränkung im Rahmen des Erstwohnsitzes zu entfernen, da beispielsweise die Studenten im Rahmen ihrer Studienzeit gezwungen seien, den Studienort als Erstwohnsitz anzumelden.

 

Der Vorsitzende dankte für die Alternativanträge. Er bat um hinreichende Konkretisierung der Formulierungen und übergab das Wort an Herrn Schneider.

Herr Schneider erläuterte, dass der Vorschlag bereits des Öfteren diskutiert wurde. Bisher wurde Wert auf eine schlanke Vergaberichtlinie mit wenigen Ausnahmen und einfacher Formulierung gelegt. Es könne der Vorschlag mit den beispielsweise 12 Jahren aufgenommen werden, dann müsse allerdings die Punktevergabe genau geregelt werden, dies könnte eine Schwierigkeit darstellen.

 

Herr Lerch schlug vor, eine dritte Zielgruppe aufzunehmen.

 

Herr Schneider antwortete, dass die Höhe der Punktevergabe auch damit nicht geregelt sei. Das Kriterium alleine würde nicht ausreichen. Er schlug vor, dann die Höchstpunktzahl bei beispielsweise 10 Jahren festzulegen.

 

Der Vorsitzende schlug vor, einen Grundsatzvorschlag durch die Verwaltung für die nächste Stadtratssitzung einzubringen.

 

Ratsmitglied Vogler warnte vor der Festlegung zu detaillierter Regelungen.

 

Der Vorsitzende bat um konkrete Abstimmung der beiden Vorschläge:

 

Ratsmitglied Lerch (Fraktion CDU) beantragte, das Zeitfenster für Landauer Bewerber, die mehrere Jahre nicht in Landau wohnten, zu erweitern und bittet die Verwaltung, eine Formulierung zu erarbeiten.

è Dem Antrag wurde mit 6 Ja, 1 Nein und 8 Enthaltungen zugestimmt.

 

Ratsmitglied Freiermuth bat zusätzlich, die Regelung des Erstwohnsitzes zu entfernen.

 

Ratsmitglied Maroc bekräftigte dies.

 

Ratsmitglied Freiermuth (Fraktion FWG) beantragte, die Regelung des Erstwohnsitzes zu straffen und entsprechend zu überarbeiten.

è Dem Antrag wurde mit 3 Ja, 2 Nein und 10 Enthaltungen zugestimmt.

 

 

  1. Nummer 5.3 zur Vorlage 040/004/2016:

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass in der Sitzung des Bauausschusses eine Größenreduzierung der eingebrachten Fläche des Alteigentümers vorgeschlagen wurde, damit das Vorkaufsrecht für Baugrundstücke reduziert und den Eigentümern kleinerer Grundstücke ein Vorkaufsrecht ermöglicht werde. Die Verwaltung empfehle, der Anregung nicht zu folgen; da die 500 m² als Mindestmaß angemessen seien. Hintergrund sei, dass vernünftig bebaubare Grundstücke angeboten werden. Er übergab zur weiteren Erläuterung das Wort an Herrn Schneider.

 

Herr Schneider ergänzte, dass im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses die Notwendigkeit gesehen wurde, eine Grenze zu ziehen. Ausgangslage sei die Größe eines normalen Nettobaulandgrundstücks von 300-350 m². Von dieser Fläche werden rund 30 % für Straßen, Grün- und Ausgleichsflächen abgezogen. Die gewollten Flächen wurden entsprechend bemessen, sodass ein realer Vergleich möglich sei.

 

Ratsmitglied Lerch sagte, dass die Überlegungen plausibel und nachvollziehbar seien. Allerdings frage er sich, ob eine Abmilderung möglich sei und eine Einbringung der Alteigentümer von kleineren Grundstücken wie z.B. 250-500 m² bei der Punktevergabe berücksichtigt werden könnten.

 

Ratsmitglied Freiermuth bekundete, dass dies bereits im Bauausschuss diskutiert wurde. Mit der jetzigen Regelung könnten Blockaden eingeschoben werden.

 

Ratsmitglied Wagner schlug vor, die Anpassung ganz ohne Grundstücksgrößenbegrenzung vorzunehmen.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass die Punktevergabe ohne Grenze sehr kompliziert werden würde. Es sollte die schlankere Regelung beibehalten werden.

 

Ratsmitglied Hartmann wandte ein, dass eine Abstufung für noch kleinere Grundstücke sein Abstimmungsverhalten beeinflussen würde.

 

Ratsmitglied Lerch stimmte dem Vorschlag von Herrn Hartmann zu.

 

Demnach beantragten die Fraktionen CDU mit Bündnis90/Die Grünen, eine weitere, untere Kategorie (Grundstücksgröße kleiner als 250 m²) einzubringen.

è Dem Antrag wurde mit 8 Ja, 1 Nein und 5 Enthaltungen zugestimmt.

 

 

Ratsmitglied Hartmann fragte nach, warum der Vorschlag von Herrn Lichtenthäler in der Bauausschusssitzung nicht berücksichtigt wurde. Herr Lichtenthäler habe vorgeschlagen, eine Regelung bezüglich Eigentumswohnungen aufzunehmen. Er habe damals ausgeführt, dass Wohnungen, die im Jugendstil errichtet wurden, teils rund 200 m² groß seien. Manche Häuser in der Stadt hätten eine deutlich kleinere Fläche. Diese harte Unterscheidung könne ein Problem darstellen, denn es finde keine Gerechtigkeit statt. Er bat um ein feingliedrigeres Kriteriensystem, ggf. mit Punktevergabe und Konkretisierung der Punkte auf Seite 3 und 4 der Richtlinie.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass nun die Möglichkeit für einen Vorschlag sei und bat um entsprechende konkrete Formulierung spätestens bis zur nächsten Stadtratssitzung.

 

Ratsmitglied Freiermuth bekräftigte, dass dies bereits in der Sitzung des Bauausschusses angesprochen wurde. Falls ein Haus vorhanden sei und eine Veränderung gewünscht ist, sollte dies auch Berücksichtigung finden. Der derzeitige Ausschluss sei nicht korrekt.

 

Der Vorsitzende sagte, dass die Verwaltung diesbezüglich keinen Bedarf sehe und bat ggf. um konkrete Antragsstellung.

 

Herr Hartmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) beantragte mündlich, dass die Verwaltung zu der Problematik bis zur kommenden Stadtratssitzung einen Vorschlag erarbeite.

è Der Antrag wurde mit 8 Nein, 5 Ja und 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

 

 

Frau Baumstark erklärte, dass aufgrund den Veränderungen/Anträgen zu der Vorlage keine Vorabstimmung erfolgen müsse. Das Meinungsbild wurde erfasst. Die endgültige Abstimmung finde dann in der Sitzung des Stadtrates statt.

 

 


Der Hauptausschuss nahm die Sitzungsvorlage zur Kenntnis.