Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 18.08.2016 ein, auf welche verwiesen wird, und übergab das Wort dann an Herrn Kamplade für weitere Erläuterungen.

 

Herr Kamplade informierte über das baurechtliche Instrument der Veränderungssperre. Im Endeffekt sei auch die Veränderungssperre Ausfluss des Nachfragedrucks nach Wohnbauland in Landau. Im betroffenen Gebiet rund um die Straße Im Löhl habe es vor einigen Jahren vermehrt Nachverdichtungen gegeben: Große Grundstücke seien geteilt und die dadurch entstandenen kleineren Grundstücke weiter bebaut worden. Darauf habe das Stadtbauamt vor zwei Jahren im Auftrag des Bauausschusses reagiert und den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan erarbeitet, der eine maßvolle Nachverdichtung der Bebauung sicherstellen sollte. Um Entwicklungen zu verhindern die dem Planungsziel - hier der maßvollen Nachverdichtung- entgegenstünden, gäbe es im Baurecht das Instrument der Veränderungssperre. Der Gesetzgeber sehe Fristen von ein bis zwei Jahren vor, die in begründeten Fällen verlängert werden könnten. Nachdem bereits vor rund zwei Jahren vom Bauausschuss eine Veränderungssperre beschlossen worden sei, solle diese nun verlängert werden, da die arbeitsintensive Bauleitplanung bis dato noch nicht habe abgeschlossen werden können, die Nachfrage von Bauinteressenten aber weiterhin anhalte. Um bauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden, sei die Verlängerung des Sicherungsinstruments der Veränderungssperre daher im gegebenen Fall erforderlich. Die Verwaltung empfehle dem Stadtrat die Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre. Aufgrund der großen Betroffenheit der vielen Bewohner in diesem Gebiet würde die Verwaltung dem Beteiligungsrat zudem empfehlen eine intensivere Bürgerbeteiligung vorzunehmen als durch das Baugesetzbuch vorgesehen, d.h. nicht nur den Plan offenzulegen und Stellungnahmen der Bürger abzuwarten, sondern in das betroffene Gebiet zu gehen und die Bürger und Bewohner nach ihrer Meinung zu fragen. Ob dies so käme, bliebe abzuwarten; dieses Verfahren biete sich in diesem Fall jedoch an.

 

Ratsmitglied Dürphold sagte, das heiße also, dass im betroffenen Gebiet bis zum Abschluss des Planungsverfahrens nicht gebaut werden dürfe.

 

Herr Kamplade erklärte, es dürfe gebaut werden, aber es werde immer geprüft, ob die sich hierdurch ergebende Nachverdichtung noch maßvoll sei. Es gäbe also kein Bauverbot sondern eine Baueinschränkung. In begründeten Einzelfällen sei auch eine Befreiung von der Veränderungssperre möglich.

 

Ratsmitglied Herr Vögeli fragte, ob es konkrete Fälle gäbe, in denen aufgrund der Veränderungssperre nicht gebaut werde.

 

Herr Kamplade erwiderte, dass es ein Vorhaben in der Nähe des Freibades gäbe, wo dies zutreffe und der Antrag zurückgestellt worden sei.

 

Ratsmitglied Herr Wagner wollte wissen, ob sich die Zahl der hiervon betroffenen Fälle konkretisieren lasse.

 

Herr Kamplade antwortete, dass ein konkreter Bauantrag vorliege, auf den dies zuträfe, darüber hinaus aber noch einige mündliche Anfragen.

 

Der Bauausschuss nahm die Sitzungsvorlage mit ihren Anlagen zur Kenntnis und schloss den Tagesordnungspunkt ab, nachdem er inhaltlich hierüber beraten hatte.