Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Durchführung von seismischen Messungen im Stadtgebiet von Landau in der Pfalz wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

 

-     Schäden an Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen, die durch das Befahren der Straßen und Wege entstehen, sind auf Kosten der Wintershall Holding GmbH zu beseitigen.

-     Eine Zustandsdokumentation der beanspruchten Straßen und Wege ist vor der Befahrung zu erstellen.

-     Es ist eine Bankbürgschaft in Höhe von 500.000€ zur Schadensregulierung zu hinterlegen

-     Alle in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen müssen in den vorherigen Zustand versetzt werden

-     Nach Abschluss der Messungen ist eine gemeinsame Abnahme durchzuführen.

-     Eine Gefährdung von Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen durch das Messverfahren ist durch eine begleitende Überwachung auszuschließen.

-     Die Verkehrssicherung ist rechtzeitig vor den Messungen mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

-     Erkundungsfahrten dürfen im Außenbereich nur auf vorhandenen Wegen durchgeführt werden 

-     Neu angelegte Ausgleichsflächen und Habitate dürfen aus Gründen des Artenschutzes nicht befahren und betreten werden. Die Flächen sind im beigefügten Lageplan dargestellt.

 


Das Vorsitzende gab die Sitzungsvorlage der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vom 22.08.2016 bekannt.

 

Der Vorsitzende begrüßte Frau Sandra Arndt von der Firma Wintershall Holding GmbH.

 

Herr Scheid erkundigte sich, ob in konventionellem Fracking gefördert wird. Frau Arndt teilte mit, dass in unkonventioneller Form gefördert wird. In Süddeutschland würde nur unkonventionell, ohne Einsatz von Chemikalien gefördert, so Frau Arndt.

 

Herr Marquardt lobte wie auch Herr Scheid die Bürgerbeteiligung bei der Maßnahme.

 

Frau Arndt erläuterte die weitere Vorgehensweise der Firma Wintershall.

 


Das Gremium beschloss mehrheitlich bei 9 Zustimmungen, 1 Enthaltung und
1 Ablehnung die Sitzungsvorlage.