Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

Der Durchführung von seismischen Messungen im Stadtgebiet von Landau in der Pfalz wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

 

-     Schäden an Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen, die durch das Befahren der Straßen und Wege entstehen, sind auf Kosten der Wintershall Holding GmbH zu beseitigen.

-     Eine Zustandsdokumentation der beanspruchten Straßen und Wege ist vor der Befahrung zu erstellen.

-     Es ist eine Bankbürgschaft in Höhe von 500.000€ zur Schadensregulierung zu hinterlegen

-     Alle in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen müssen in den vorherigen Zustand versetzt werden

-     Nach Abschluss der Messungen ist eine gemeinsame Abnahme durchzuführen.

-     Eine Gefährdung von Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen durch das Messverfahren ist durch eine begleitende Überwachung auszuschließen.

-     Die Verkehrssicherung ist rechtzeitig vor den Messungen mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

-     Erkundungsfahrten dürfen im Außenbereich nur auf vorhandenen Wegen durchgeführt werden 

-     Neu angelegte Ausgleichsflächen und Habitate dürfen aus Gründen des Artenschutzes nicht befahren und betreten werden. Die Flächen sind im beigefügten Lageplan dargestellt.

 


Der Vorsitzende begrüßte Frau Arndt, von der Firma Wintershall Holding GmbH. Er gab die Sitzungsvorlage der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vom 22.08.2016 bekannt.

 

Herr Schimpf meinte, die Höhe der Bankbürgschaft von 500.000 € sei recht niedrig. Frau Arndt teilte mit, dass die Höhe der Bürgschaft von der Stadt Landau festgelegt wurde.

 

Frau Renner fragte nach, ob Schäden, die vom Subunternehmer verursacht werden, von der Wintershall übernommen würden. Frau Arndt entgegnete, dass dies im Hauptbetriebsplan stehen würde.

 

Herr Schimpf wollte wissen, warum denkmalgeschützte Gebäude von Messungen ausgeschlossen wären. Frau Arndt beantwortete die Frage damit, dass die Firma Wintershall die Sicherheit nochmals erhöhen wolle.

 

Frau Bösherz erkundigt sich, ob die verschiedenen Strecken nur einmal gemessen werden. Frau Arndt bejahte diese Frage.

 

Herr Starck bat um Auskunft, wieviel Kräfte bei den Messungen durch die Fahrzeuge freigesetzt werden. Frau Arndt teilte mit, dass die Messfahrzeuge Ende September der Öffentlichkeit präsentiert werden. Leider finde die Vorstellung der Fahrzeuge erst nach dem Stadtratsbeschluss am 27.09.2016 statt. Dies sei den Ausschreibungsmodalitäten geschuldet.

 

Im südlichen Teil der Mörlheimer Hauptstraße fand 2010 eine umfassende Kanalsanierungsmaßnahme statt, so Herr Schimpf. Er fragte nach, ob die Hauptstraße deshalb von Messungen ausgenommen sei. Frau Arndt informierte, dass die Firma Wintershall mit dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau in Kontakt stünde. Kanaldeckel seien grundsätzlich von Messungen ausgenommen. Außerdem würden im Kanalbereich die Messungen seitlich versetzt erfolgen.

 

 


Das Gremium beschoss mehrheitlich die Sitzungsvorlage bei 7 Zustimmungen,
1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen.