Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1, Enthaltungen: 5

Der Durchführung von seismischen Messungen im Stadtgebiet von Landau in der Pfalz wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

 

-     Schäden an Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen, die durch das Befahren der Straßen und Wege entstehen, sind auf Kosten der Wintershall Holding GmbH zu beseitigen.

-     Eine Zustandsdokumentation der beanspruchten Straßen und Wege ist vor der Befahrung zu erstellen.

-     Es ist eine Bankbürgschaft in Höhe von 500.000€ zur Schadensregulierung zu hinterlegen

-     Alle in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen müssen in den vorherigen Zustand versetzt werden

-     Nach Abschluss der Messungen ist eine gemeinsame Abnahme durchzuführen.

-     Eine Gefährdung von Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen durch das Messverfahren ist durch eine begleitende Überwachung auszuschließen.

-     Die Verkehrssicherung ist rechtzeitig vor den Messungen mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

-     Erkundungsfahrten dürfen im Außenbereich nur auf vorhandenen Wegen durchgeführt werden

-     Neu angelegte Ausgleichsflächen und Habitate dürfen aus Gründen des Artenschutzes nicht befahren und betreten werden. Die Flächen sind im beigefügten Lageplan dargestellt.

 

Ratsmitglied Schmalz nahm an der Abstimmung nicht teil.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 22. August 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Die Firma Wintershall mache eine große angelegte Aufklärungs- und Informationskampagne. Dies sei sehr zu begrüßen und werde von der Bevölkerung auch angenommen.

 

Ratsmitglied Maier fragte nach der Beweislastumkehr, die die Firma Wintershall eingehen wolle.

 

Ratsmitglied Wagner hinterfragte das Prozedere mit der Bankbürgschaft, wenn doch Wintershall unbeschränkt haften müsse.

 

Ratsmitglied Marquardt unterstrich, dass ein gewisses Risiko für Schäden bestehe. Es dürfe nicht im Bereich von Wohngebäuden gerüttelt werden, da auch Versorgungsleitungen beschädigt werden könnten. Das Verfahren, das angewendet werde, sei seiner Meinung nach nichts anderes als Fracking. Er werde dieser Sitzungsvorlage nicht zustimmen.

 

Herr Bernhard entgegnete, dass die Firma Wintershall alles mit der Verwaltung abstimme. Es würden parallel Schwingungsmessungen durchgeführt an Gebäuden. So seien Schäden weitgehend auszuschließen. Dieses Verfahren sei bereits in mehreren Städten durchgeführt worden, immer ohne Schäden.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion sich bei der Abstimmung enthalten werde. Es sollten durchaus noch einige Kriterien eingebaut werden wie beispielsweise Abstand zur Wohnbebauung und keine Untersuchungen in Wasserschutzgebieten. Natürlich könne es durchaus Schäden geben. Daher wäre es besser nicht nur einseitig die Firma Wintershall informieren zu lassen.

 

Der Vorsitzende machte deutlich, dass es jetzt keine Bohrungen geben werde, sondern dieses Rüttelverfahren. Es gebe Erfahrungen aus anderen Städten und Orten, wo dies problemlos verlaufen sei. Die Messpunkte seien bisher nur grob skizziert.           


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 32 Ja-, 1 Nein-Stimme und 5 Enthaltungen: