Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag für die Stadtratssitzung:

Der Durchführung von seismischen Messungen im Stadtgebiet von Landau in der Pfalz wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

 

-     Schäden an Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen, die durch das Befahren der Straßen und Wege entstehen, sind auf Kosten der Wintershall Holding GmbH zu beseitigen.

-     Eine Zustandsdokumentation der beanspruchten Straßen und Wege ist vor der Befahrung zu erstellen.

-     Es ist eine Bankbürgschaft in Höhe von 500.000€ zur Schadensregulierung zu hinterlegen

-     Alle in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen müssen in den vorherigen Zustand versetzt werden

-     Nach Abschluss der Messungen ist eine gemeinsame Abnahme durchzuführen.

-     Eine Gefährdung von Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen durch das Messverfahren ist durch eine begleitende Überwachung auszuschließen.

-     Die Verkehrssicherung ist rechtzeitig vor den Messungen mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

-     Erkundungsfahrten dürfen im Außenbereich nur auf vorhandenen Wegen durchgeführt werden

-     Neu angelegte Ausgleichsflächen und Habitate dürfen aus Gründen des Artenschutzes nicht befahren und betreten werden. Die Flächen sind im beigefügten Lageplan dargestellt.

 


Bezüglich dieses Themas und der Sitzungsvorlage erfolgte ein reger Informations- und Meinungsaustausch.

 

Mitunter wurde die geforderte Bankbürgschaft über 500.000 € als zu gering angesehen. Es könnten schnell Schäden in vielfacher Höhe entstehen. Das Einrichten eines Treuhandkontos wurde in diesem Zusammenhang auch angesprochen.

Es wurde jedoch auch gesagt, dass die Zusammenarbeit mit der Wintershall Holding GmbH (kurz Wintershall) immer positiv verlaufen sei und diese Bürgschaft für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Wintershall verlangt werde. Da es sich hierbei jedoch um eine Tochterfirma der BASF handle, sei dies nahezu unmöglich.

 

Als besonders wichtig wurde herausgehoben, dass die Feldwege nur mit Rüttelfahrzeugen bis max. 4 to. Achslast befahren werden sollen, damit erst gar keine Schäden entstehen könnten.

 

Es werde eine Zustandskommentation gemacht, bei deren Aufnahme sicherlich auch ein Vertreter vom Ortsbeirat teilnehmen könne.

 

Die Skepsis bzgl. der Reparatur der Wege liegt wohl an den negativen Erfahrungen mit Schadensbehebungen durch die Pfalzwerke AG. Die Reparaturen seien nicht zufriedenstellend erfolgt. Die Wege seien kaputtrepariert worden.

 

Auch wurde kurz ein evtl. denkbares Fracking thematisiert. Diese Förderungsart wurde jedoch gem. der vorliegenden Sitzungsvorlage „Ein Fracking schließt die Winterschall Holding GmbH im Feld Landau aus.“, ausgeschlossen.

 

Es wurde von Ortsbeiratsmitglied Thiel angeregt, einzeln über die jeweiligen Punkte des Beschlussvorschlages abzustimmen.

 

Hauptgrund für eine Einzelabstimmung war wohl die geforderte Bankbürgschaft.

 

Bedenken wurden nochmals bezüglich der Stärke des „Rüttelvorganges“ im Zusammenhang mit der Höhe der Bürgschaft geäußert. Es werden auch innerorts Messungen durchgeführt. Angenommen es würden zwei bis drei Häuser beschädigt werden, würden 500.000 € zur Schadensregulierung vmtl. nicht ausreichen.

 

Bezüglich der wirkenden Kräfte beim Messvorgang hatte sich der Vorsitzende nochmals mit Frau Arndt, Wintershall, in Verbindung gesetzt. Die Belastung sei mit der eines Lkw´s mit laufendem Motor, welcher fünf Minuten an einer Ampel steht vergleichbar. Bei der Seismik wird die Schwinggeschwindigkeit, die am Hausfundament ankommt, gemessen. Es werde ein Grenzwert von 3 mm/s dabei eingehalten. Ein vorbeifahrender Lkw erzeugt, wenn man sich in einer Distanz von fünf Metern aufhält, Schwinggeschwindigkeiten von etwa 4 mm/s und ist damit höher. Bei Schwinggeschwindigkeiten bis zu 5 mm/s seien leichte Schäden sehr unwahrscheinlich (Erschütterungen wären jedoch spürbar). Bei Schwinggeschwindigkeiten von 5 mm/s bis 10 mm/s seien leichte Schäden unwahrscheinlich (Klirren von Fensterscheiben). Bei letzterer Belastung käme man an die Schadensgrenze.

 

Ortsbeiratsmitglied Reiser war von 19.22 Uhr bis 19.26 Uhr nicht im Sitzungssaal, sodass er weder an der, in dieser Zeit erfolgten Abstimmung zur einzelnen Punkteabstimmung des Beschlussvorschlages als auch über die Abstimmung über denselben teilnahm.

 

Für eine Abstimmung über den Beschlussvorschlag im Ganzen waren 10 Ortsbeiratsmitglieder, 3 enthielten sich, so dass im Folgenden der Ortsbeirat über den Beschlussvorschlag im Ganzen abstimmte.

 


Der Ortsbeirat stimmte bei 8 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen, mehrheitlich für den folgenden Beschlussvorschlag.