Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

dem Bauvorhaben einschließlich der Abweichung von § 5 Abs. 1 Satz 3 der Altstadtsatzung hinsichtlich der ungleichen Dachneigung auf dem Rückgebäude  zuzustimmen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 11. August 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: