Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vom 22.08.2016 ein, auf welche verwiesen wird. Die Firma Wintershall habe gegenüber der früheren Vorgehensweisen dazugelernt und in breiter und intensiver Form informiert und beteiligt. Federführend im Verfahren bezüglich des Hauptbetriebsplans sei das Landesamt für Geologie und Bergbau. Die Stadt sei in der Form beteiligt, dass sie die Zustimmung für die Nutzung ihrer Straßen und Wege geben müsse, da es sich um eine Sondernutzung handele.

 

Herr Bernhard erklärte, die Stadt könne nicht einfach sagen, sie wolle die Nutzung ihrer Straßen und Wege für diesen Zweck nicht, sondern müsse im Falle der Ablehnung der Zustimmung eine ausführliche Begründung vorlegen.

 

Der Vorsitzende führte aus, dass die Stadt sich intensiv mit dem Sachverhalt beschäftigt habe und, wenn das Unternehmen die in der Sitzungsvorlage genannten Bedingungen erfülle, keine Handhabe oder Notwendigkeit sehe, diese wirtschaftliche Tätigkeit zu untersagen. Ursprünglich sei vorgesehen gewesen, dass das Unternehmen noch einmal im Gremium informiere, dies sei deren Mitarbeitern wegen eines anderen Termins jedoch nicht möglich gewesen.

Herr Dr. Ingenthron übergab dann Herrn Bernhard das Wort für weitere Erläuterungen.

 

Herr Bernhard informierte, dass er den Bauausschussmitgliedern die Präsentation, die die Mitarbeiter der Firma Wintershall eigentlich vor Ort hatten halten wollen, als Tischvorlage ausgehändigt habe. Ebenso den dazugehörigen Flyer. Wenn es darüber hinaus Informationsbedarf gäbe, wäre die Firma Wintershall bereit, sich den Fragen bei einem Ausweichtermin in der darauffolgenden Woche (37. KW) oder einem anderen Termin zu stellen. Im Vorfeld habe es viele Termine und öffentliche Veranstaltungen gegeben. Die Information erfolge offensiv. Die Firma sei in jedem betroffenen Ortsbeirat gewesen, sodass auch viele Anregungen aus der Bevölkerung und den Fachgremien berücksichtigt würden. Anhand eines Planes zeigte Herr Bernhard das Messgebiet. Vom Verfahren her führen Fahrzeuge mit Vibrationsplatten über die betroffenen Straßen und Wege in Landau. Im Abstand von rund 50 m würden Vibrationen ausgelöst und mit sog. Geophonen die Vibrationen aufgezeichnet, anhand derer das Unternehmen erkennen könne, ob und wo es ggf. Erdölvorkommen gäbe. Es würden Fahrzeuge in drei verschiedenen Gewichtsklassen eingesetzt, wovon die schwersten (28 Tonnen) nur in unbebautem Gebiet und außerhalb der Innenstadt zum Einsatz kämen. Es folgten weitere Ausführungen zum Verfahren. Die Firma Wintershall habe außerdem zugesagt, falls Schäden entstünden, für diese aufzukommen. Im Vorfeld gäbe es in diesem Rahmen Bestandsaufnahmen. Im Januar 2017 seien exemplarische Vorführungen der Firma zum Verfahren geplant. Die seismischen Messungen sollten im Anschlusszeitraum von Januar bis April 2017 erfolgen.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Blinn erkundigte sich, ob die Stadt die Messungen nur nicht genehmigen könne, wenn sie mit der Art und Weise der Durchführung nicht einverstanden sei. In der Sitzungsvorlage werde Fracking ausgeschlossen, auf der Internetseite der Firma Wintershall werde jedoch als ein Verfahren des Unternehmens das hydraulic fracturing angegeben. Nun stelle er sich die Frage, ob es sich dabei um eine Art Fracking handeln könne oder dies etwas ganz anderes sei.

 

Herr Bernhard erklärte, bei den Messungen, um die es in der Sitzungsvorlage gehe, werde nicht gebohrt. Zum Verfahren, wie die Firma vorgehe, wenn Erdölvorkommen gefunden und gefördert würden, könne er keine Aussage treffen.

Der Hauptbetriebsplan unterliege allerdings vollständig dem Bergrecht, welches dem Betreiber weitgehende Rechte einräume, sodass die Stadt hierauf kaum Einfluss habe. Dies sei wie beim Geothermiekraftwerk. Die Stadt habe lediglich die Einflussmöglichkeit, die Nutzung ihrer Verkehrswege zu untersagen.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Blinn bemerkte, beim letzten Mal habe man der beantragenden Firma doch die Zustimmung wegen Fracking verweigert.

 

Herr Bernhard antwortete, dies sei nicht der Fall gewesen. Fracking sei in Landau nie ein Thema gewesen. Die Firma Suez, die vor drei Jahren in Landau gewesen sei, habe genau das gleiche Rüttelverfahren angewendet, aber dann von sich aus die Messungen eingestellt, weil es Widerstand gab. Die Informationspolitik damals sei nicht so gut gewesen.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler bat unter Bezugnahme auf die Anfrage von Herrn Dr. Blinn darum, dass über das Thema Arten von Fracking informiert wird, unabhängig davon, was jetzt zu entscheiden sei. Es sei seiner Meinung nach nachprüfenswert, das Ziel der Untersuchung zu hinterfragen, auch wenn in der Sitzungsvorlage Fracking ausgeschlossen würde und er davon ausgehe, dass ggf. gefundene Erdölvorkommen wie bisher mit Pumpen zutage gefördert werden sollten.

Außerdem erschließe sich ihm der Lageplan mit den Anregungspunkten nicht. Der Plan weise wahnsinnig viele Punkte aus, an denen untersucht werden solle, auch solche in bebauten Teilen von Landau wie z.B. der Innenstadt. Dort könnte die Firma aber doch gar nicht bohren.

 

Herr Bernhard führte aus, dass an den auf dem Plan rot gekennzeichneten Anregungspunkten über das Vibrationsverfahren ermittelt werden solle, ob dort Erdölvorkommen seien. Mehr würde im Moment nicht getan. In Bezug auf die Bohrungen sei zu bedenken, dass nach heutigem Stand der Technik nicht nur senkrechte Bohrungen möglich seien, sondern auch schräge Bohrungen. So könne auch über seitliche Bohrungen auf Erdölvorkommen zugegriffen werden. Er verdeutlichte dies am Beispiel Geothermiekraftwerk, wo das Bohrloch am Kraftwerk liege- der Endpunkt der Bohrung jedoch ca. 1-2 km seitlich davon.

 

Ratsmitglied Herr Scheid erklärte, die Pressesprecherin und die zwei zuständigen Mitarbeiter der Firma Wintershall seien auch im Ortsbeirat Queichheim gewesen. Er selbst habe dabei die gleiche Frage gestellt wie nun die Herren Blinn und Lichtenthäler. Der zuständige Mitarbeiter, Herr Kopel, habe die Förderung mit Fracking vehement verneint mit der Begründung, dass dieses Verfahren in Deutschland beim heutigen Stand des Ölpreises viel zu teuer sei.

Außerdem sei bezüglich der Suchpunkte auch nachgefragt worden, was geschähe, wenn  z.B. ein Grundstückseigentümer die Bohrung auf seinem Grundstück nicht wünsche. Auskunft hierzu sei gewesen, dass die Suchpunkte nicht so engmaschig festgelegt seien, dass unbedingt an einem bestimmten Punkt untersucht werden müsse. Es gäbe also eine gewisse Flexibilität.

 

Herr Löffel ergänzte, dass dies in Bezug auf Landau auch die Aussage von Mitarbeitern der Firma Wintershall bei einem Sommerbesuch dort im vergangenen Jahr gewesen sei, an dem er teilgenommen habe.

 

Herr Bernhard wollte wissen, ob vom Bauausschuss noch einmal die Vorstellung des Projekts durch einen Vertreter der Firma Wintershall im Stadtrat gewünscht werde. Dies wurde vom Gremium für nicht notwendig befunden.

 

Der Bauausschuss nahm die Sitzungsvorlage mit ihren Anlagen zur Kenntnis und schloss den Tagesordnungspunkt ab, nachdem er inhaltlich hierüber beraten hatte.