Der Vorsitzende belehrte das Ratsmitglied Georg Schmalz über seine Rechte und Pflichten als Ratsmitglied. Er wies besonders auf die Treuepflicht und die Schweigepflicht hin. Herr Schmalz ist für Herrn Gerhard Mosebach in den Stadtrat nachgerückt.

 

Der Vorsitzende verpflichtete das Ratsmitglied Georg Schmalz gemäß § 30 der Gemeindeordnung per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Rechte und Pflichten.

 


Das Gremium beschloss