Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH,

 

1. den Jahresfehlbetrag in Höhe von -195.634,67 EUR mit dem Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 3.560.711,30 EUR zu verrechnen.

 

2. den Jahresabschluss 2015 der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH mit einer Bilanzsumme von 23.018.796,49 EUR und unter Verrechnung des Jahresfehlbetrages von -195.634,67 EUR mit einem Bilanzgewinn von 3.365.076,63 EUR festzustellen.

 

3. den Geschäftsführern Herrn Thomas Hirsch und Herrn Martin Messemer sowie dem Aufsichtsrat der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

 


Oberbürgermeister Hirsch war als Geschäftsführer der Stadtholding gemäß § 22 GemO befangen und nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Den Vorsitz übernahm Herr Bürgermeister Dr. Ingenthron.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Stadtholding vom 4. August 2016, auf die hingewiesen wird.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf gab als Aufsichtsratsvorsitzender einen kurzen Bericht. Er dankte der Belegschaft der Stadtholding für die geleistete Arbeit. Es sei gelungen, die Betriebskosten im LaOla zu senken. Bedenken müsse man immer, dass die Energie Südwest maßgeblich am Ergebnis der Stadtholding beteiligt sei. Dadurch könne man Verlustbringer decken. Diese „Verlustbringer“ seien wichtige Infrastruktureinrichtungen in der Stadt. Ohne diese wäre Landau um einiges an Lebensqualität ärmer. Das Unternehmen laufe hervorragend, was sich auch daran zeige dass die Verschuldung getilgt werden konnte. 

 

Ratsmitglied Lerch betonte, dass es immer weniger Spaß mache den städtischen Haushalt zu beraten. Dahingehend seien die Beratungen bei der Stadtholding ein Gegenentwurf. Hier könne man gestalten, weil man sehr gut geführte Einrichtungen habe. 

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erklärten sich für befangen und nahmen an der folgenden Abstimmung nicht teil. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig nachfolgenden