Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Zur Durchführung der Erst- und Sofortmaßnahmen bezügl. Asbest-Dekontaminierung der öffentlichen Flächen (Lotschstraße / Bornbachstraße) werden für folgende Produktkonten überplanmäßige Haushaltsmittel bewilligt:

 

1.         5610.5249 (Abfallrecht)                                                                         140.000 €

                               Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

                               Rund 110.000 € (einschließlich MwSt.) für

Sanierungsarbeiten

-                              30.000 € für gutachterliche Leistungen

des von der Stadtverwaltung Landau bestellten

Gutachters.

 

                                              

 

2.         1221.5292 (Sicherheit und Ordnung) für Bewachung                        ca  23.000 €

 

 

3.         5410.52338 ( Unterhalt Straßen Wege Plätze und Verkehrs-

anlagen) Absperrmaßnahmen und Beschilderung 

 

         voraussichtlich                                           20.000 €

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Umweltamtes vom 1. September 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Was man in den Tagen um den 18. August erlebt habe, sei eine große Herausforderung gewesen. In einer großen Gemeinschaftsleistung habe man dies gut meistern können. Man habe eine hervorragende Begleitung von gutachterlicher Seite gehabt. Relativ schnell habe man dann überplanmäßige Haushaltsmittel freigeben müssen. Er danke sehr herzlich der Feuerwehr und allen beteiligten Einsatzkräften. Man sei mit etwa 180.000 Euro in Vorlage getreten, diese Ansprüche habe man aber bereits bei der Versicherung geltend gemacht.

 

Ratsmitglied Vogler lobte die Verwaltung für das sehr schnelle Handeln und die hervorragende Informationspolitik. Sie finde allerdings den Schadenstourismus von Menschen dieser Stadt sehr bedauerlich, die damit die Arbeit der Rettungskräfte behindern.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass man mit der Firma Wickert bereits Gespräche über einen Wiederaufbau führe.

 

Ratsmitglied Freiermuth regte an, zu überprüfen wo es Solaranlagen auf asbesthaltigen Dächern gebe.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass Solaranlagen auf Asbestdächern nicht zulässig seien. Die Diskussion nach einem Asbestkataster werde im Moment auch landesweit geführt. Er halte es für unwahrscheinlich, dass es sich ermitteln lasse wo überall Asbest verbaut sei.

 

Ratsmitglied Dr. Migl war der Auffassung, dass es Informationsdefizite beim Thema Asbest gebe. Man sollte vielleicht noch eine Bürgerversammlung machen, um offene Fragen zu beantworten. Das gebe auch die Möglichkeit für die Zukunft zu lernen und gewisse Verhaltensweisen anders zu machen.    

 

Der Vorsitzende unterstrich, dass Fragen auch weiterhin an die Verwaltung gerichtet werden können.

 

Ratsmitglied Lerch erkundigte sich nach Asbest in städtischen Gebäuden.

 

Der Vorsitzende bejahte dies, eine akute Gefahr bestehe jedoch nicht.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: