Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Der Durchführung von seismischen Messungen im Stadtgebiet von Landau in der Pfalz wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

 

-     Schäden an Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen, die durch das Befahren der Straßen und Wege entstehen, sind auf Kosten der Wintershall Holding GmbH zu beseitigen.

-     Eine Zustandsdokumentation der beanspruchten Straßen und Wege ist vor der Befahrung zu erstellen.

-     Es ist eine Bankbürgschaft in Höhe von 500.000€ zur Schadensregulierung zu hinterlegen

-     Alle in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen müssen in den vorherigen Zustand versetzt werden

-     Nach Abschluss der Messungen ist eine gemeinsame Abnahme durchzuführen.

-     Eine Gefährdung von Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen durch das Messverfahren ist durch eine begleitende Überwachung auszuschließen.

-     Die Verkehrssicherung ist rechtzeitig vor den Messungen mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

-     Erkundungsfahrten dürfen im Außenbereich nur auf vorhandenen Wegen durchgeführt werden 

-     Neu angelegte Ausgleichsflächen und Habitate dürfen aus Gründen des Artenschutzes nicht befahren und betreten werden. Die Flächen sind im beigefügten Lageplan dargestellt.

 


Der Vorsitzende erläuterte kurz die Sitzungsvorlage und zeigte das vorläufige Messraster für Godramstein, dass er von der Wintershall AG erhalten hatte. Dabei lobte er die gute Informationsarbeit der Firma, besonders von Frau Arndt und wies auf die Vorführung der Messfahrzeuge am 26. + 27.09.16 auf dem Betriebsgelände der Wintershall AG in der Fichtenstraße 55 in Landau hin.   


Das Gremium beschloss mit 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen und somit mehrheitlich der Sitzungsvorlage zuzustimmen.