Beschluss: einstimmig beschlossen/mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 11

 

 


Der Vorsitzende erläuterte kurz die Sitzungsvorlage mit den Vergabekriterien, wobei Frau Steigner-Brecht bemerkte, dass es nicht mehr zeitgemäß sei,  Alleinerziehende und Personen in eheähnlichen Gemeinschaften lebend von Verheirateten zu unterscheiden. Das Gremium schloss sich dieser Meinung an und war dafür, dies im Beschluss auch so zu vermerken.


Das Gremium beschloss einstimmig mit 11 Ja-Stimmen der Sitzungsvorlage zuzustimmen, jedoch mit dem Zusatz, dass bei den Vergabekriterien unter 1.1.2 Alleinerziehende und Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, die gleiche Punktezahl erhalten wie die Verheirateten/eingetragene Lebenspartnerschaften.