Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung und Entlastung des Vorstandes

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses:

 

Der Verwaltungsrat stellt gem. § 7 Abs. 2 Ziffer f der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau den geprüften Jahresabschluss des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau, Anstalt des öffentlichen Rechts zum 31.12.2015 wie folgt fest:  Summe der Aktivseite und Passivseite der Bilanz mit  95.317.745,12    und den Jahresgewinn mit 269.003,70 €, der sich aus den Abschlussergebnissen der Betriebszweige

 

Abwasserbeseitigung mit                                                                                502.139,92 €

Abfallentsorgung mit                                                                                          -29.644,79 €

Bauhof mit                                                                                                            -154.047,01 €

Straßenreinigung mit                                                                                           23.145,75 €

Service                                                                                                                              847,92 €

Projektentwicklung Landesgartenschau mit                                             -73.438,09 €

 

zusammensetzt und beschließt die Verwendung der Abschlussergebnisse wie  folgt:

 

Der Jahresüberschuss der Betriebszweige Abwasserbeseitigung, Service und   Straßenreinigung wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Der Jahresfehlbetrag der Betriebszweige Abfallentsorgung und  Bauhof  wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

 

Der Jahresfehlbetrag des Betriebszweiges Projektentwicklung Landesgartenschau wird dem Verlustvortragskonto zugewiesen.

 

 

  1. Entlastung des Vorstandes:

Der Verwaltungsrat beschließt gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer h der Satzung die Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2015.

 

  1. Der Rat der Stadt Landau stimmt dem Beschluss des Verwaltungsrates gem. § 7 Abs. 2 der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau über die Feststellung des geprüften    Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung zu.

 

 

 


Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes vom 7. September 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Bürgermeister Dr. Ingenthron erläuterte die Vorlage. Der Wirtschaftsprüfer habe eine tadellose Leitung des Betriebes bestätigt.

 

Herr Eck gab weitere Erläuterungen zum Wirtschaftsjahr 2015. Im Abwasserbereich habe man mehr Geld verdient als geplant, hingegen gebe es im Abfallbereich leider einen Verlust. Der Bereich Straßenreinigung laufe wie immer auf einem niedrigen Niveau. Nicht realisiert worden sei der Verkauf des Gebäudes des DizaP, er bleibe im Eigenbestand. Ein Risiko bleibe der Zweckverband Abfallwirtschaft. Hier wisse man nicht, wie es weiter gehe. Es gebe Rekommunalisierungstendenzen, er könne nicht sagen wie dies ausgehe. Herausforderungen für die Zukunft seien der Klimawandel mit zunehmenden Starkregenereignissen, die Klärschlammverwertung, der Bau des Wertstoffhofes und die Gewinnung von Personal, was zunehmend schwieriger werde.    


Der Stadtrat beschloss einstimmig: