Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende führte in das Thema der Sitzungsvorlage der Projektgruppe Landau baut Zukunft vom 22.08.2016 ein, auf welche verwiesen wird.

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass diese Sitzungsvorlage in den letzten Wochen in allen Ortsbeiräten intensiv diskutiert wurde und viele Anregungen eingegangen sind. Ebenso wurde diese Sitzungsvorlage in der vergangenen Woche in der Ortsvorsteherbesprechung thematisiert, auch von dort sind weitere Vorschläge eingebracht worden. Der Vorsitzende führte weiter aus, dass über die vorliegende Sitzungsvorlage im Bauausschuss heute nicht abgestimmt werde, sondern die Entscheidung erst im Stadtrat am 08.11.2016 erfolgen wird. Es besteht aber heute die Möglichkeit die Richtlinie zu besprechen, die ja bereits durch die Presse öffentlich vorgestellt wurde. Die Verwaltung befinde sich auf einem guten Weg was ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren angehe. Durch den kommunalen Zwischenerwerb ist eine zielgerichtete Grundstücksvergabe möglich, die eine zeitnahe Bebauung ermöglicht. Er freue sich nach diesem Modell zu verfahren, auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt schon klar ist, dass Erfahrungen damit zu sammeln sind. Es sei jedoch eine gute Grundlage, auf der man aufbauen kann. Landau ist nicht die erste Kommune die sich auf diesen Weg begibt. Bei der Erarbeitung dieser Richtlinie wurde auf die Erfahrung anderer Kommunen zurückgegriffen.

 

Für die Sitzung des Hauptausschusses kündigte der Vorsitzende an, dass die Anregungen aus den Gremien in einer Synopse dargestellt werden und den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Eine erste Veränderung möchte der Vorsitzende heute bereits bekannt geben, die durch den Oberbürgermeister Hirsch, Beigeordneten Klemm und ihn mitgetragen werden. Das Kriterium „Familienstand“ wird gestrichen, was bedeutet, dass der Familienstand bei der Grundstücksvergabe nicht mehr relevant ist. Weiterhin werden jedoch der Nachweis und die Anzahl von Kindern ein schlüssiges Kriterium bleiben. Auch ohne das Kriterium „Familienstand“ ist die Richtlinie aussagekräftig genug um die Bewerbungen kategorisieren und gewichten zu können.

 

Herr Lerch führte aus, dass in den Richtlinien die Gewichtung auf „Kinder“ wichtiger sei als auf den Familienstand. Die von Herrn Dr. Ingenthron genannte Änderung gehe daher in die richtige Richtung.

Herr Lerch merkte außerdem noch an, dass unter der Kategorie „Wohnen und Arbeiten“ eine Nachbesserung erfolgen sollte. Wenn beispielsweise Menschen 20 – 22 Jahre hier gelebt haben, dann rd. 4 Jahre für ein Studium wegziehen und danach wieder hierher ziehen wollen, sollte dies auch eine Berücksichtigung in der Gewichtung finden, was seiner Meinung nach noch nicht eingeflossen ist.

Der Vorsitzende merkt an, dass diese Kategorie bereits aufgenommen wurde und die Frist 3 Jahre beträgt. Es ist ihm bewusst, dass es auch Sonderfälle gebe, aber man wird irgendwann zu einem Punkt kommen, an dem nicht alle möglichen Fälle berücksichtigt werden können. Dann wird es Aufgabe des Stadtrates sein hierüber eine Entscheidung zu treffen.

Herr Lerch ergänzte den Vorschlag, wer länger schon in Landau gelebt habe, dürfe auch länger als 3 Jahre für z. B. ein Studium wegziehen ohne daraus Nachteile zu haben. Der Vorsitzende sicherte zu, auch diese Anregung aufzunehmen.

 

Frau Vogler begrüßt ebenfalls, dass die Kategorie „Familienstand“ keine besondere Gewichtung erhalten wird. Darüber hinaus sei der Fraktion aber ein weiterer Punkt in den Richtlinien aufgefallen. Die Kategorie „ehrenamtliches Engagement“ sei zu eng gefasst, wenn sich Bewerber für ein Grundstück in den Ortteilen bewerben, sich auch in den Ortsteilen engagieren sollen. Unter Umständen findet der Bewerber nicht das richtige Angebot in den Ortsteilen, wo sein Interesse besteht sich zu engagieren. Sie regt an, dass die Kategorie „ehrenamtliches Engagement“ auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet wird. Der Vorsitzende sicherte zu, auch diese Anregung aufzunehmen.

 

Herr Lichtenthäler regte an, die berücksichtigungsfähigen Kinder an das Bundeskindergeldgesetz zu koppeln, was bedeutet, dass nur die Kinder mit Kindergeldanspruch berücksichtigt werden. In der Regel besteht der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr. Bei behinderten Kindern kann sich der Anspruch auch verlängern.

Des Weiteren merkt er an, dass es nicht nachvollziehbar und stimmig ist, dass eine vorhandene Eigentumswohnung kein Ausschlusskriterium darstellt, aber ein vorhandenes Wohnhaus. Er gibt zu bedenken, dass auch Eigentumswohnungen ausreichend Wohnraum bieten können und auf der anderen Seite auch Wohnhäuser klein und nicht mehr den heutigen Wohnerfordernissen entsprechen können.

Auch das Kriterium „soziales Engagement“ wird von der Fraktion als sehr kritisch gesehen, da es nach seiner Auffassung nicht messbar ist.

 

Herr Dürphold merkt an, die Richtlinien nicht als verbindlich anzusehen, sondern man könnte die Entscheidungshoheit den Ortsbeiräten überlassen, wobei es unstrittig ist, dass der Stadtrat letztendlich entscheidet. Den Ortsbeiräten sind die Bewerber meist bekannt und der Ortsbeirat hat einen besseren Einblick über das Dorfgeschehen. Daher wünsche er sich eine stärkere Einbindung der Ortsbeiräte.

Des Weiteren fragt er nach, wer ein Anrecht auf einen Bauplatz habe, im Hinblick auf die Maßzahl 500 m². Wer demnach nur 400 m² als Bauland einbringe hat im Ergebnis kein Anrecht auf einen Bauplatz. Er fragt nach wie die Maßzahl zustande gekommen ist.

Der Vorsitzende merkt zunächst an, dass die Ortsbeiräte in den Entscheidungsprozess einbezogen sind, aber man auch darauf achten müsse den Einfluss nicht zu groß werden zu lassen um jederzeit Transparenz zu gewährleisten.

Herr Schneider erläutert, dass sog. Bruttobauland eingebracht wird, von dem rund 1/3 für öffentlich herzustellende Flächen abzuziehen sind. Die Maßzahl von 500 m² leitet sich demnach aus der Ausnahme ab, dass Grundstücke bei Eigenheimen in der Regel nicht kleiner als 350 m² sind.

 

Herr Freiermuth merkt hierzu an, dass der Fraktion bewusst ist, eine Maßzahl festsetzen zu müssen, aber er warnt davor, damit unter Umständen einen Fehler zu machen. Dies erklärt er mit dem Beispiel, wenn ein Bauplatz in 2. Reihe (Gartengrundstück) von rd. 500 m² zur Verfügung stehen sollte, könnte das nach der Berechnung der Maßzahl nicht zu einer Bebauung genutzt werden. Da man keine Zersiedelung der Landschaft möchte, müssten solchen Fällen eine Möglichkeit eingeräumt werden.

Herr Schneider merkt hierzu an, dass in der Regel 5 – 6 Eigentümer Flächen bei den neu geplanten Wohnbauflächen einbringen. Diese Flächen werden ähnlich wie in der Umlegung neu geordnet. Oft bestehe von den Eigentümern der Wunsch, dass das zu bebauende Grundstück an der gleichen Stelle liegen soll, wo die Grundstücke eingebracht wurden. Leider könne darauf keine Garantie gegeben werden. Durch die Neuordnung der Grundstücke bestehe vielmehr die Möglichkeit eine Zersiedelung zu vermeiden.

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Richtlinien für Arrondierungsflächen und Außenentwicklungsflächen gelte und nicht für mögliche Flächen in der 2. Reihe. Wie die anderen Kriterien war auch die Maßzahl ein Kriterium, das festgesetzt werden musste.

Herr Freiermuth ist dies bewusst, er merkt jedoch an, dass nach seiner Auffassung die Maßzahl heruntergesetzt werden müsste auf 250 – 300 m².

Herr Schneider erklärt, wenn ein Eigentümer 250 m² einbringen würde und davon 1/3 für öffentlich herzustellende Flächen abgezogen werden, müsste der Eigentümer noch Flächen dazu erwerben um eine Möglichkeit der Bebauung zu haben. Dies kann nicht der Wunsch der Verwaltung sein.

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass sich die Verwaltung selbst fesselt, wenn die Maßzahl zu niedrig angesetzt wird.

 

Herr Wagner zeigt sich erfreut über die Anpassung des Kriteriums „Familienstand“. Des Weiteren führt er aus, dass auch 4 oder 5 Jahre Studenten nicht für den Abschluss eines Studiums reichen können. Die Gründe hierfür seien unterschiedlich, eine Regelung bei der Grundstücksvergabe deshalb schwierig.

 

Herr Freiermuth merkt an, dass in den Schreiben an die Eigentümer nur der unverzinste Grundstückswert erstattet wird. Er gehe daher davon aus, dass hierfür das derzeitige Zinsniveau gültig ist. Dies wird bejaht mit dem Hinweis, dass dies umliegende Kommunen in gleicher Weise tun.

 

Abschließend weist der Vorsitzende nochmals darauf hin, dass von der Verwaltung eine Synopse erarbeitet wird, die im Hauptausschuss und Stadtrat vorgelegt wird. Resultierend daraus wird ein Regelwerk vorliegen, das nachvollziehbar ist und eine gute Grundlage für das künftige Handeln bietet.

 

Der Bauausschuss nahm die Sitzungsvorlage zur Kenntnis.