Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss stimmt der Errichtung des Gemeinschaftshauses außerhalb der im Bebauungsplan C25 festgelegten überbaubaren Grundstücksflächen zu.

 


Der Vorsitzende führte in das Thema der Sitzungsvorlage der Abteilung Bauordnung vom 15.09.2016 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Wegen Befangenheit bat er Herrn Löffel während der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes im Zuschauerraum Platz zu nehmen.

 

Herr Kamplade erläuterte, dass das Gemeinschaftsgebäude für das es nun einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bedarf, bereits Bestandteil des Wettbewerbsbeitrages war, und von Seiten der Verwaltung sehr begrüßt wurde. Es befindet sich in einem deutlichen Abstand zum Baudenkmal, was der Verwaltung sehr wichtig war. Auf Grund der Grundstückszuschnitte im benachbarten Bereich am Theodor-Heuss-Platz wurden solche Nebengebäude bereits zugelassen, bzw. mussten auf Grund von Platzmangel zugelassen werden. Das geplante Gemeinschaftshaus bietet verschiedene Unterstellmöglichkeiten für Fahrränder, Müll etc. und bietet auch Aufenthaltsmöglichkeiten für alle Bewohner. Die Verhandlungen mit den Investoren sind auf einem guten Weg und man geht davon aus das Grundstück in diesem Jahr noch zu veräußern. Parallel arbeiten die Planer an den Baueingabeplänen und Detailplänen. Um Planungssicherheit zu haben wird um Zustimmung zur Errichtung des Gemeinschaftshauses gebeten.

 

Herr Lichtenthäler fragt nach, ob die auf dem Ausschnittplan eingezeichneten Hochbeete, tatsächlich Hochbeete sind, oder ob es sich dabei um weitere Unterstellmöglichkeiten handelt.

Herr Kamplade erwidert, dass aus den vorangegangenen Verhandlungen nichts anderes bekannt ist, als dass es sich um Hochbeete handelt und nicht um bauliche Anlagen. Er merkt an, dass Hochbeete, in ihrer Ausgestaltung unterschiedlich ausfallen können, diese aber in diesem Fall nicht überdacht sind.

 


Der Bauausschuss beschloss einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: