Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben einschließlich den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „F 6 NEUAUFSTELLUNG“ hinsichtlich der Bebauung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche und der öffentlichen Grünfläche zu.

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Abteilung Bauordnung vom 09.08.2016 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Gemäß der Vereinbarung aus der Sitzung des Stadtrates vom 13. September 2016 begrüßt der Vorsitzende Herrn Schulte vom Fachbüro LAUB, Herrn Abel vom Umweltamt, Herrn Weiter als Vertreter des Naturschutzbeirates sowie Herrn Windhausen von der Firma Michelin.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass der Sachverhalt sowie die Haltung der Stadt bekannt sei und man sich heute auf die noch offenen Fragen beschränken sollten. Anschließend erteilt er Herrn Schulte das Wort, um das vom Fachbüro LAUB erstellte Gutachten in einer Zusammenfassung dem Ausschuss vorzustellen.

 

Herr Schulte führt aus, dass er die wesentlichen Ergebnisse der naturschutzfachlichen Stellungnahme zu dem geplanten Vorhaben präsentieren wolle.

Die Firma Michelin plant im nordwestlichen Bereich des Betriebsgeländes eine neue Lagerhalle mit einer Fläche von ca. 9.100 m² zu errichten. Die Halle soll in Anlehnung an die bestehenden Hallen eine Höhe von 12,5 m haben und um die Halle soll eine Feuerwehrzufahrt hergestellt werden. Im nördlichen Bereich wird das bestehende Industriegleis um ca. 10 m überplant. Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes F 6 – Neuaufstellung. Das Betriebsgelände liegt im Wasserschutzgebiet Zone III, sowie angrenzend an ein FFH-Gebiet und ein Vogelschutzgebiet. Das geplante Vorhaben selbst liegt außerhalb der genannten Schutzgebiete. Im Jahr 2013 wurde von der Fa. Michelin eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Studie wurden 3 Flächen des bestehenden Betriebsgeländes untersucht. Es wurden umfangreiche zoologische Aufnahmen erhoben. Dazu gab es im Jahr 2014 ein Scoping-Termin zum geplanten Bebauungsplan für das Vorhaben, welcher aber nicht weiter verfolgt wurde. Ergänzend hierzu wurde in diesem Jahr noch eine ergänzende Begehung zu Heuschrecken vorgenommen. Gleichzeitig wurde die Biotoptypenkartierung ergänzt.

Zur Bestandssituation führt Herr Schulte aus, dass aktuell 2/3 der Fläche bereits als Lagerfläche genutzt wird. Des Weiteren befinden sich in diesem Bereich Grünflächen mit Ausgleichspflanzungen sowie ein Wirtschaftsweg, der entlang der Grundstücksgrenze verläuft. Herr Schulte verdeutlicht anhand von Fotos die aktuelle Bestandssituation.

Der Bereich des Industriegleises stellt den Lebensraum der Mauereidechsen dar. Bei der Untersuchung im Jahr 2013 wurde der Neuntöter festgestellt, der in diesem Jahr jedoch nicht mehr nachgewiesen werden konnte. Des Weiteren wurden weitere Arten aufgenommen, die jedoch keinem besonderen Artenschutz bedürfen sowie 33 unterschiedliche Vogelarten.

Herr Schulte zeigt die Wirkungsprognose auf, wie den Verlust von 37 Einzelbäumen und ca. 800 m² Gehölzpflanzungen, den Verlust von rd. 3.000 m² Grünfläche, die Überbauung von rd. 600 m² Bahnfläche. Während der Bauphase ist mit Beunruhigungs- und Störeffekten zu rechnen, die aber durch die Vorbelastung der Flächen nicht nennenswert sind.

Herr Schulte stellt die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes und Vogelschutzgebietes dar. Für beide Gebiete kann keine Betroffenheit festgestellt werden. Somit besteht kein Handlungsbedarf, um das Erhaltungsziel einzuhalten.

Herr Schulte zeigt die notwendigen Maßnahmen auf. Die Mauereidechsen müssen vor Baubeginn mittels Folien vergrämt werden. Danach erfolgt außerhalb der Brutperiode die Rodung von Gehölzen, so dass die Fläche kein Lebensraum mehr für die Mauereidechse darstellt. Südlich der geplanten Halle sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen und die Brachflächen sind als Lebensraum für Heuschrecken und Eidechsen zu optimieren.

Abschließend ist festzustellen, dass nach Abwägung das Vorhaben aus naturschutzrechtlicher Sicht zulässig ist.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Schulte. Im Anschluss erteilt er Herrn Abel das Wort.

Herr Abel führt aus, dass die naturschutzfachliche Stellungnahme des Büros LAUB mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt ist und die Inhalte auch der Sicht der unteren Naturschutzbehörde entsprechen. Von Seiten des Umweltamtes wurde an das Stadtbauamt eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abgegeben, in der einige Auflagen und Bedingungen formuliert wurden.

 

Herr Scheid fragt nach warum im vorliegenden Fall die streng geschützten Mauereidechsen vergrämt werden würden. In anderen bekannten Fällen wurden die Mauereidechsen abgesammelt und umgesiedelt.

Herr Abel führt aus, dass die gesamte Fläche des Industriegleises 1,7 ha beträgt. Es entsteht im vorliegenden Fall ein Verlust von nur 600 m². So verbleibt genug Restlebensraum, wenn dieser entsprechend aufgewertet wird. Aus der Erfahrung hat sich gezeigt, dass das Absammeln der Mauereidechsen und Umsiedeln den Tieren nicht gut bekomme. Die Tiere stehen durch das Umsiedeln unter Stress und brauchen einen längeren Zeitraum um sich an den neuen Lebensraum zu gewöhnen. Die Vergrämung kommt immer mehr in der Praxis zum Einsatz. Herr Schulte ergänzt, dass sich die Fläche des Industriegleises in seiner Form anbiete die Mauereidechsen mit dem Einsatz von Folien zu vergrämen.

 

Herr Lichtenthäler fragt nach, wann die Nacherhebung erfolgt ist. Er zeigt sich darüber irritiert, dass die Ergebnisse der Nacherhebung im ersten Entwurf noch nicht den Ratsmitgliedern vorgelegt wurden. Des Weiteren möchte er wissen, wie lange die Vergrämung dauern wird und wie sich der Lebensraum für die Mauereidechsen bei einer Reaktivierung des Industriegleises darstellen würde.

Herr Abel führt aus, dass bei einer Reaktivierung einer Bahnstrecke die Bahn genauso die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes einhalten muss. Dies muss gutachterlich begleitet werden und es gibt strenge Vorgaben und Auflagen ggf. müssten die Eingriffe in die Lebensräume dann wiederum ausgeglichen werden. Er führt weiter aus, dass die Heuschrecken deshalb nicht erfasst wurden, weil dies baurechtlich nicht von Belang war.

Der Vorsitzende ergänzt, dass das Industriegleis entwidmet wurde. Eine Reaktivierung dieser Bahnstrecke wird nicht mehr möglich sein.

 

Herr Lichtenthäler fragt bei Herrn Windhausen, Fa. Michelin, nach, warum eine Bebauung auf die bestehenden Hallen nicht erfolgt, bevor weitere Flächen bebaut werden. Des Weiteren möchte er wissen, ob das Unternehmen auch Erweiterungspläne Richtung Bornheim hat.

 

Herr Windhausen erläutert, dass anlässlich des Scoping-Termins im Jahr 2014 bereits die Frage einer Bebauung auf die bestehenden Hallen untersucht wurde. Dies wurde damals aus unterschiedlichen Gründen nicht weiter verfolgt. Die Bestandshallen sind statisch nicht für eine Aufstockung geeignet. Des Weiteren wäre es notwendig um die Hallen Rampenbauwerke zu errichten, die ebenfalls Flächen in Anspruch nehmen würden. Als weiteren Grund ist der betriebliche und logistische Ablauf zu nennen. Herr Windhausen berichtet, dass es kurz- und mittelfristig keine Erweiterungspläne in Richtung Bornheim gibt.

 

Nachdem es keine weiteren Fragen gibt, fasst der Vorsitzende die Ergebnisse nochmals zusammen, dankt den Anwesenden für Ihre Ausführungen und merkt an, dass der Zeitpunkt gekommen ist zu entscheiden.

 


Der Bauausschuss beschloss bei zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme mehrheitlich folgenden Beschlussvorschlag.