Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss stimmt einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C25 hinsichtlich geringfügiger Überschreitungen der Baugrenzen mit den Wohngebäuden sowie einer Überschreitung der Grundflächenzahl durch eine Tiefgarage für dieses Bauvorhaben zu.

 


Der Vorsitzende führte in das Thema der Sitzungsvorlage der Abteilung Bauordnung vom 15.09.2016 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist und bat Herrn Kamplade um weitere Erläuterungen.

 

Herr Kamplade führte aus, dass es sich bei dem Baufeld 32 um ein Grundstück handelt, das im Zuge der letzten Vermarktungstranche an die PSD-Bank veräußert wurde.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Abweichung der Grundflächenzahl, d. h. von dem Anteil wieviel ein Grundstück überbaut werden darf mit baulichen Anlagen. Die Hochbauten auf dem Grundstück entsprechen bzw. unterschreiten die zulässige Grundflächenzahl, aber baurechtlich ist die Tiefgarage mit einzurechnen, woraus sich eine Überschreitung ergibt. Es gibt zwei Aspekte dieser Abweichung zuzustimmen. Zum einen besteht die Forderung der Stadt möglichst viele Stellplätze unterirdisch herzustellen, Stichwort: autoarmes Stadtquartier. Zum anderen bedarf es bei einer optimalen Ausnutzung der Baufläche mit Wohneinheiten eine nennenswerte Anzahl an Parkplätzen, da pro Wohnung 1,5 Stellplätze nachgewiesen werden müssen.

Des Weiteren hat sich der Bauherr verpflichtet, die Flächen auf der Tiefgarage nicht zu befestigen, sondern überwiegend gärtnerisch zu nutzen, d. h. mit 0,8 m Boden aufzufüllen und zu bepflanzen, wie es bereits bei ähnlichen Projekten der Fall ist. Damit werden die ökologischen Funktionen des Bodens in einem erheblichen Maße wieder hergestellt.

Aus den dargelegten Gründen wird empfohlen, dieser Abweichung zuzustimmen, wie auch der Abweichung des nächsten Tagesordnungspunktes. In diesem Projekt geht es um eine geringfügige Überschreitung der Baugrenze Richtung Norden. Entgegen dem ursprünglichen Konzept wurden die Gebäude etwas gedreht und verlaufen nicht mehr parallel zum Straßenverlauf, dadurch ergibt sich eine geringfügige Überschreitung der Baugrenze zur Hans-Stempel-Straße.

 

Herr Wagner fragt nach, ob das Haus A bereits im Bau wäre.

Herr Kamplade verneint dies.

 


Der Bauausschuss beschloss einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: