Die Vorsitzende informierte, dass nach der Gemeindeordnung ein oder zwei stellvertretende Ortsvorsteher aus der Mitte des Ortsbeirates gewählt werden können und begründete die Wahl eines 2. Stellvertretenden Ortsvorstehers damit, dass ein Stellvertreter für die Verwaltungstätigkeiten und Öffentlichkeitsarbeit und ein Stellvertreter für die Feld- und Flurangelegenheiten angedacht sei.

 

 

Nach kurzer Diskussion wurde der Wahl eines 2. Stellvertretenden Ortsvorstehers mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.