Der Stadtrat beschließt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Änderungen der Geschäftsordnung

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 15. September 2016 auf die hingewiesen wird. Er übergab das Wort an Herrn Joritz.

 

Herr Joritz erläuterte, dass die wesentlichen Änderungen der Gemeindeordnung (GemO) bereits mitgeteilt wurden. In den Änderungen der Geschäftsordnung wurden diese Änderungen entsprechend umgesetzt. Es seien künftig mehr Beratungsgegenstände öffentlich zu behandeln, ansonsten handele es sich überwiegend um redaktionelle Änderungen. Er erläuterte insbesondere den § 30 sowie § 5 GemO. Die ursprüngliche Regelung der Vorberatung in nichtöffentlicher Sitzung gäbe es nicht mehr.

 

Ratsmitglied Lerch fragte nach, ob nach § 5 Abs. 4 GemO in öffentlicher Sitzung bei nichtöffentlichem Beratungsbedarf die Bürger den Raum verlassen müssten.

 

Herr Joritz bestätigte dies. Der Rat könne kein Ermessen mehr ausüben.

 

 

 


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 15 Ja-Stimmen nachfolgenden Beschlussvorschlag: