Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 2

1.   Der Platz des Synagogen-Mahnmals wird als „Elias-Grünebaum-Platz“ benannt.

2.   Die Bushaltestelle „Versorgungsamt“ wird in „Synagogen-Mahnmal“ unbenannt.

3.   Die Bezeichnung „Ruhango-Kreisel“ wird zurückgenommen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vom 12. Oktober 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist sowie auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, durch den die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung ergänzt wurde. Die Namensgebung sei bereits im Ältestenrat besprochen worden und habe eine Einstimmigkeit bzgl. des Verwaltungsvorschlages erreicht. Die Gestaltung des Synagogenmahnmals und der Kreuzungsbereich hätten sich zwischenzeitlich sehr schön entwickelt. Der Vorsitzende lud zur Gedenkveranstaltung der Reichspogromnacht am Mittwoch, 9. November 2016 um 17.00 Uhr am Synagogenmahnmal ein.

Es werde im Rahmen der Sitzungsvorlage ein dreigeteilter Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung vorgelegt. Durch Herrn Dr. Pauly, Vorsitzender der Gesellschaft der christlich-jüdischen Zusammenarbeit, wurde als Platzbenennung der Name „Elias Grünebaum“ vorgeschlagen. Herr Grünebaum wirkte über sechs Jahrzehnte lang als Rabbiner in Landau. Beispielsweise habe er den Bau der Synagoge in die Wege geleitet und die Initiative für die Anlage des jüdischen Friedhofs ergriffen. Für die Landauer Juden war er von maßgeblicher Bedeutung und eine große Persönlichkeit der Landauer Geschichte. Er übergab das Wort zur näheren Erläuterung an Frau Kohl-Langer.

 

Frau Kohl-Langer ergänzte, dass Herr Elias Grünebaum im 19. Jahrhundert fast 60 Jahre lang als Bezirksrabbiner für die Stadt Landau und die Gemeinden des Kreises Südliche Weinstraße tätig war. Bis zum Jahre 1933 habe er dafür gesorgt, dass die Gemeinden der Stadt und des Kreises Südliche Weinstraße zu jüdischen Gemeinden wurden. Er sei ein Verfechter des Reformjudentums gewesen und habe dies als theoretisches Konstrukt in schriftlichen Werken niedergeschrieben. Diese Theorie sei in zwei Begriffe zu umschreiben: Emanzipation (Abkehr von orthodoxen Glaubensrichtungen) und Assimilation (Aufgehen der jüdischen Gemeinde in der Deutschen, bürgerlichen Gesellschaft (heutiger Begriff: Integration)). Dem Vorschlag der Namensgebung sei nachzugehen, um den Fokus zu öffnen, sodass die jüdische Geschichte nicht nur auf die Zeit von 1933-1945 reduziert werde, sondern die jahrhundertlange jüdische Tradition vor dieser Zeit bewahrt werde.

 

Der Vorsitzende bedankte sich für den Vortrag und übergab das Wort an den Antragsteller, Herrn Hartmann.

 

Ratsmitglied Hartmann erklärte, dass die Namensgebung in „Elias Grünebaum Platz“ verständlich sei. Das Anliegen des Alternativantrages sei, dass bereits mehrheitlich beschlossen wurde, dass bei der Benennung von Straßen und Plätzen künftig Frauennamen bevorzugt werden. Es bestehe hier die Möglichkeit, den Platz nach Frau Lore-Metzger zu benennen. Frau Metzger sei eine Persönlichkeit, die in Erinnerung gerufen werden sollte. Sie sei bei einigen Ratsmitgliedern noch persönlich bekannt und es bestehe eine Verbindung, auch bei anderen Landauern Bürgern. Er bat um Nennung der Gründe, den Platz nicht nach einem Frauennamen zu bezeichnen.

 

Der Vorsitzende betonte, dass die Begründung deutlich zum Ausdruck bringe, warum es würdig und historisch die richtige Entscheidung sei, an dieser Stelle an Herrn Elias Grünebaum zu erinnern. An das Ehepaar Metzger würde beispielsweise auch durch das Frank-Loebsche-Haus erinnert werden. Es würde in diesem Falle die historische Einordnung über die Frage des Geschlechtes hinaus reichen.

 

Frau Kohl-Langer ergänzte, dass die Entscheidung für Elias Grünebaum keine Entscheidung gegen Lore Metzger sei. Bereits bei der Straßenbenennung im Quartier Vauban erfolgten die Benennungen nach ehemaligen Stadträtinnen. Das Argument, dass Frau Lore Metzger bekannt sei, stelle ein Problem dar. Eine Platzbenennung sei ein hoher Akt und es sei sehr schwierig, bekannte Personen der Zeitgeschichte objektiv zu betrachten. Derzeit fehle der Blick für eine objektive Bewertung, da Frau Metzger erst vor 4 Jahren verstorben sei. Die Gesamtperson müsse gewürdigt werden können.

 

Ratsmitglied Hartmann zeigte Verständnis für die historische Beurteilung. Er erinnere allerdings nochmals an die damalige Beschlussfassung, diesem hier nicht genüge getan wurde. Er habe sich einen Alternativvorschlag im Rahmen der Sitzungsvorlage gewünscht. Dies sei bereits im Ältestenrat angeregt worden.

 

Ratsmitglied Demmerle fragte nochmals nach dem Wortlaut des damaligen Beschlusses.

 

Ratsmitglied Hartmann erwiderte, dass es um die Formulierung „… überwiegend mit Frauennamen zu benennen“ ginge.

 

Ratsmitglied Lerch wandte ein, dass sinngemäß beschlossen wurde, dass künftig verstärkt versucht werden solle, Frauennamen bei den Benennungen zu verwenden. Es müsse allerdings sinnvoll, vernünftig und adäquat abgewichen werden. Der Antrag hätte früher eingebracht werden können. Der Vorschlag der Verwaltung sei nachvollziehbar und zustimmungsfähig.

 

Ratsmitglied Freiermuth stellte fest, dass die Abstimmung dahingehend erfolgte, dass man beide Richtungen offen halte. In Bezugnahme auf den Synagogenplatz liege es aufgrund den genannten Gründe nahe, den Platz nach Elias Grünebaum zu benennen. Alles andere sei falsch.

 

Ratsmitglied Wagner zitierte den Beschluss des Stadtrates vom 12. Juli 2016. Die Formulierung laute: „…Frauen bei der Verwendung von Personennamen verstärkt Berücksichtigung finden…“.

 

 

 


Nachdem der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig abgelehnt wurde (vgl. TOP 11.1), beschließt der Hauptausschuss einstimmig mit 13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen nachfolgenden Beschlussvorschlag: