Der Stadtrat beschließt die Anpassung der nachfolgenden Kostenordnungen zur Benutzungsordnung vom 18.12.2000, angelehnt an den seit 2001 fortgeschriebenen Preisindex um 20 %, mit Wirksamkeit ab 01.01.2017 (siehe Anlage):

 

1.       für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses, Arzheimer Hauptstraße 42, Landau-Arzheim

2.       für die Benutzung der Turnhalle, Bornheimer Straße 4, Landau-Dammheim

3.       für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses (Kincksche Mühle), Godramsteiner Hauptstraße 52, Landau-Godramstein

4.       für die Benutzung des Gemeinschaftsraumes, Hofgasse 9, Landau-Mörlheim

5.       für die Benutzung des Gemeinschaftsraumes im Dorfgemeinschaftshaus Zum Kirchweg 3, Landau-Mörzheim

6.       für die Benutzung der Turnhalle, Lindenbergstraße 67, Landau-Nußdorf

7.       für die Benutzung der Turnhalle, Zum Queichanger 23, Landau-Queichheim

 

Eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Kostenordnungen soll alle 5 Jahre erfolgen.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom 30. September 2016, auf die hingewiesen wird.

Die Benutzungsordnung sei seit dem Jahr 2000 nicht mehr angepasst worden. Die Nachfragen und der vorhandene Aufklärungsbedarf der Ortsteile wurden teilweise bereits abgearbeitet bzw. werden derzeit noch nachgearbeitet. Die Verwaltung empfehle, dem Verwaltungsvorschlag zuzustimmen.

 

Es erfolgten keine weiteren Wortmeldungen.

 


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 16-Ja-Stimmen nachfolgenden Beschlussvorschlag: