den vorliegenden Beschlussvorschlag. Es soll für Arzheim eine Neuberechnung erfolgen, über diese wiederum abgestimmt werden kann.

 


Ortsbeiratsmitglied Klein informierte sich bzgl. dieses Themas und suchte von sich Unterlagen aus dem Jahr 2000 heraus. Die in der Sitzungsvorlage künftigen Preise seien zu hoch im Vergleich zu den Nachbargemeinden. Er trug die nachfolgende Stellungnahme vom 21.10.16 vor, welche er an den Vorsitzenden mailte:

 

„die FWG Fraktion des Ortsbeirates Arzheim möchte vorab zur Sitzung des Ortsbeirates am 25.10.2016 zum Sitzungspunkt 4 der öffentlichen Sitzung „Änderung der Kostenordnung der Dorfgemeinschaftshäuser“ Stellung beziehen.

 

Laut neuer Nutzungsverordnung sollen Landauer Bürger für die Nutzung des DGH 160,-- EUR Grundmiete und eine Nutzungspauschale in Höhe von 215,-- EUR bezahlen. Auswärtige 320.—und ebenfalls 215,-- EUR.

 

U.E. sind die Nutzungspreise, insbesondere die Nutzungspauschale, viel zu hoch und auch nicht nachvollziehbar dargestellt.

 

Unsere Berechnung, basierend auf den uns mitgeteilten Werten der Verwaltung zu Nebenkosten und Grundmiete ergibt eine wesentlich günstigere und somit auch im Hinblick auf die Nachbargemeinden konkurrenzfähigere Preisgestaltung.

 

Die Verwaltung gibt für das DGH Arzheim eine Grundmiete in Höhe von jährlich 30.521,22 EUR an. Geteilt durch 365 Tage ergibt dies eine tägliche Miete in Höhe von 83,62 EUR.

Die Betriebskosten werden mit jährlich 9.600,-- EUR angegeben. Geht man von einer kostenpflichtigen Nutzung sowie einer nichtkostenpflichtigen Nutzung durch Schulen und Vereine von ca. 200 Tagen im Jahr aus, ergibt sich eine Nutzungsgebühr in Höhe von ca. 48,-- EUR.

 

Wie die Verwaltung, selbst unter Berücksichtigung von Gewinnmargen, die oben genannten Nutzungsgebühren errechnet, wurde nicht nachvollziehbar dargestellt.

 

Wir hatten bereits bei der Berechnung im Jahr 2000 darauf hingewiesen, dass der Berechnungsmodus fehlerhaft ist. Schon damals hat die Verwaltung die jährlichen Nebenkosten lediglich durch die Tage der kostenpflichtigen Vermietung geteilt und dadurch horrende Nebenkostenpauschalen errechnet. Bereits zu diesem Zeitpunkt haben wir darauf hingewiesen, dass das DGH gegenüber den Umlandgemeinden nicht mehr konkurrenzfähig ist. Diese Aussage wurde leider bestätigt. Eine kostenpflichtige Vermietung wie zu früheren Zeiten (Man musste Termine zwei Jahre im voraus anmelden) fand nicht mehr statt, da mögliche Kunden durch die enormen Preise abgeschreckt wurden und auf die Nachbargemeinden ausgewichen sind.

 

Eine Nachfrage bei unserer Nachbargemeinde ergab, dass das dortige, weitaus größere und besser ausgestattete DGH, an Einheimische zu einem Preis von 200,-- EUR zzgl. einer Nebenkostenpauschale in Höhe von 50,-- EUR angeboten wird.

 

Bei den jetzt von der Verwaltung vorgeschlagenen Preisen in Höhe von 375,-- EUR für Einheimische und 535,-- EUR für auswärtige Anmieter sind wir nicht mehr konkurrenzfähig und die wirtschaftliche Nutzung des DGH wird weiter zurückgehen.

Auch eine Nutzung durch Einheimische, welche nicht der oberen Einkommensschicht angehören, ist durch diese nicht nachvollziehbare Preisgestaltung nahezu ausgeschlossen.

Die FWG bittet daher, vor Abstimmung und Beratung, um Vorlage eines nachvollziehbaren Berechnungsweges der Miet- und Betriebskostenpauschale.“

 

Dieses Schreiben leitete der Vorsitzende an Frau Kuru, Kämmereiabteilung, mit der Bitte um Information weiter.

 

Ortsbeiratsmitglied Klein nahm hierauf Kontakt zu Frau Kuru auf und konnte mit ihr hierüber sprechen. Die Stadt habe keinerlei Unterlagen von damals. Er werde seine Unterlagen mit der Abstimmung des damaligen Ortsbeirates (in Kopie) Frau Kuru zukommen lassen. Diese Unterlagen könne Frau Kuru zur Überarbeitung des jetzigen Vorschlages nutzen.

 

Bemängelt von den Ortsbeiratsmitgliedern wurde,

 

·         dass die Kosten nur auf zahlende Mieter umgelegt würden. Dies könne nicht sein.

·         Bei einer geringeren Gesamtmiete könnte das Dorfgemeinschaftshaus öfter vermietet werden, was zu höheren Einnahmen beitragen würde. Es könnte ggf. auch größere andere Veranstaltungen als bisher in der Halle stattfinden.

·         Sozial schwächere Personen können sich die Anmietung des Dorfgemeinschaftshauses nicht leisten.

·         Die Berechnungsgrundlagen müssten bekannt und nachvollziehbar sein.

·         Es wurde festgestellt, dass die Verhältnisse der Kosten passiv und aktiv nicht in allen Ortsteilen gleich sind (s. Godramstein – Arzheim).

 


Der Ortsbeirat stimmte einstimmig gegen